Bündnis
Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland

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Verantwortungsvoller Mob.lfunk Deutschland

Bestelle hier unsere Tipps und 'Bits' vom Funkfuchs.

Interessant, inspirierend, wissenswert. 

Mobilfunk birgt Gefahren! Erhebliche! Aber kaum jemand kennt sie. Ohne Gefahrenbewusstsein politische und technische Fakten zu schaffen, kann sich auf lange Sicht fatal auswirken.

Deshalb brauchen wir einen verantwortungsvollen Mobilfunk, und zwar ...

gesundheitsgerecht

Viele Studien zeigen, dass Funkstrahlung Nerven- und Hirnfunktionen als auch das Blutbild negativ beeinflussen. Und es steigt die Zahl elektro-hypersensibler Menschen täglich. Zeit, Alternativen zur Mikrowellen-Funkstrahlung umzusetzen.

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umweltgerecht

Immer häufiger sind einseitig geschädigte Bäume zu beobachten. Die geschädigte Seite weist immer in Richtung einer nahe gelegenen Mobilfunk-Basisstation. Die Natur verkraftet das Maß an Mikrowellen-Strahlung offensichtlich nicht. 

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demokratiegerecht

Bezahlen per Handy, navigieren mit Handy, Ausweise auf Handy - die Möglichkeiten der Handynutzung sind grandios, die Missbrauchsmöglichkeiten auch. Jeder, der sich politisch inkorrekt verhält, kann demnächst sozial beliebig ausgeschlossen werden.

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"

"Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns her immer gepredigt wird, und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich, im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist. 

Johann Wolfgang von Goethe - Schriftsteller, Forscher, Ratsherr

Unser Schwerpunkt-Thema: Elektrohypersensiblität (EHS)

Die un(an)erkannte Krankheit

Ein Platz bleibt leer im öffentlichen Leben, weil EHS-ler kaum mehr daran teilhaben können. Bahnfahren, Konzerte, viele öffentliche Plätze ... sind Tabu, weil die dort herrschende Mobilfunkstrahlung bei EHS-lern rasch zu starken, schwer erträglichen Symptomen führt. 1-3% der Bevölkerung leiden an EHS, viele wissen es noch gar nicht. Bislang ist EHS noch nicht als Krankheit anerkannt. Wir wollen das ändern. Hier findest Du Informationen und Fallbeispiele zu EHS. 

Forderungen des bvmde an die Bundesregierung
(unsere Gründungsagenda)

1. die Bevölkerung ab sofort industrieunabhängig, sachlich, wahrheitsgemäß und dem langfristigen Gesundheitsschutz und der Vorsorge dienend, umfassend über die Risiken aller Funktechnologien aufzuklären.

2. aufgrund vieler bereits existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden umgehend ein Moratorium für den 5G-Rollout zu veranlassen, bis eine unabhängige, realistische Technikfolgenabschätzung die Risiken über biologische Effekte von Mobilfunk, insbesondere 5G untersucht - anstatt einen unverantwortlichen Feldversuch mit der gesamten Bevölkerung durchzuführen.Es muss die Umkehr der Beweislast gelten: Das BfS und die Mobilfunkindustrie müssen durch realistische Studien nachweisen, dass 5G für Mensch, Tier und Natur langfristig gesundheitlich unbedenklich ist.

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2. aufgrund vieler bereits existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden umgehend ein Moratorium für den 5G-Rollout zu veranlassen, bis eine unabhängige, realistische Technikfolgenabschätzung die Risiken über biologische Effekte von Mobilfunk, insbesondere 5G untersucht - anstatt einen unverantwortlichen Feldversuch mit der gesamten Bevölkerung durchzuführen. Es muss die Umkehr der Beweislast gelten: Das BfS und die Mobilfunkindustrie müssen durch realistische Studien nachweisen, dass 5G für Mensch, Tier und Natur langfristig gesundheitlich unbedenklich ist.

3. relevante Mobilfunkstudien von neutraler, unabhängiger Seite umgehend neu auswerten zu lassen und diese verbindlich und öffentlich anzuerkennen - ohne den bislang praktizierten Selektionismus. Die ausschließliche Anwendung des Kausalitätsprinzips durch das BfS und die ICNIRP darf als unwissenschaftlich bezeichnet werden.Kritische, teils alarmierende Erkenntnisse und Standpunkte internationaler Wissenschaftler zur Bewertung des Risiko- und Schädigungspotenzials von Mobilfunkstrahlung sind mit einzubeziehen. Athermische, biologische und zellverändernde Effekte durch funkbasierte Übertragungstechniken (Mobilfunk, WLAN, DECT-Schnurlostelefone, Bluetooth etc.) dürfen nicht länger ausgeblendet bleiben!

4. die vom BfS finanzierte 5G-Studie der Jacobs University Bremen unter der Leitung von Professor Alexander Lerchl neu an eine unabhängige Stelle zu vergeben bzw. ein systemisches, ganzheitliches Forschungsdesign für die Frequenzen mit Millimeterwellen zu entwickeln.

5. die ICNIRP e.V. wegen nachgewiesener Nähe zur Mobilfunkindustrie von weiteren Beratungen und Empfehlungen strikt auszuschließen.

6. das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip sofort und konsequent anzuwenden.

7. in den Bauordnungen neue, an der Vorsorge orientierte Sicherheitsabstände von Sendeanlagen zu Wohnungen zu definieren sowie Kommunen zu ermächtigen und zu unterstützen, die auch vom BfS formulierten Vorsorgeziele planungsrechtlich umzusetzen, sodass die Betreiber sich danach richten müssen.

8. die allein auf thermischen Effekten basierenden Grenzwerte von 1998 sind im Sinne der Vorsorge neu zu definieren und an die natürlichen, lebenswichtigen Bedürfnisse biologischer, auf eine intakte elektrische Zellkommunikation angewiesene Organismen von Menschen, Tieren und Pflanzen anzupassen.

9. die Haftungsfrage für entstandene und künftig entstehende Schäden an Mensch und Natur zu klären, zumal keine Versicherung bereit ist, Gesundheitsschäden durch Mobilfunk zu versichern!

10. Elektrohypersensibilität (EHS) als Krankheit anzuerkennen. Zusätzlich sind für die geschätzt bis zu 10%, d.h. bis zu 8 Millionen EHS-Betroffene in Deutschland, von den Kommunen, Behörden und Mobilfunkbetreibern Schutzgebiete - sogenannte „weiße“ Zonen - in allen bewohnten Gebieten sowie in Naturschutzgebieten einzurichten und zukünftig zu garantieren.

11. ein Roaming für alle Mobilfunkbetreiber verpflichtend einzuführen, d.h. zur Strahlungsminimierung die gemeinsame Nutzung eines einzigen Funknetzes anstatt vier paralleler Netze, sowie bei allen Mobilfunk-Sendeanlagen verpflichtend die geringstmögliche Sendeleistung anzuwenden.

12. einen raschen Ausbau des Glasfasernetzes für alle deutschen Haushalte, Unternehmen, Schulen und öffentliche Einrichtungen. 

13. die Einhaltung von Art. 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung und damit den Ausschluss von Indoor- Bestrahlung durch öffentliche Mobilfunk-Sendeanlagen oder Hot-Spots.

14. funkende Smart Meter und Funk-Rauchmelde-Anlagen im privaten Wohnbereich sowie in sensiblen öffentlichen Bereichen (z.B. Kitas, Schulen) nur mit vorheriger umfassender Aufklärung und daraufhin folgendem Einverständnis eines jeden Bewohners /Arbeitnehmers/Eltern einzubauen.

15. eine gesetzlich garantierte Einspruchsmöglichkeit gegen Dauereinstrahlung von WLAN-Einstrahlung aus Nachbarwohnungen, wenn diese die baubiologischen Richtwerte (z.B. 0,1 µW/qm am Schlafplatz) übersteigt. Zudem eine Verpflichtung für die Industrie, einfache Abschaltvorrichtungen für WLAN sowie kabelgebundene Verbindungsmöglichkeiten an Endgeräten standardmäßig einzurichten.

16. die Einrichtung von WLAN-freien Zonen in allen Kliniken, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen, Altersheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

17. Funk- und WLAN-freie Kitas, Kindergärten, Spielplätze, Schulen und Universitäten und den Ein- bzw. Umbau auf ausschließlich kabelgebundene digitale Anwendungen.

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