Oster Brief an Kanzlerin Merkel 

Sehr geehrte Frau Kanzlerin Dr. Merkel, 

nachdem Sie bei der Korrektur des "Gründonnerstagsfehlers" auf beeindruckende Weise Schwäche als Stärke zeigten (wie ich es im schwäbischen Pfarrhaus auch gelernt habe), möchte ich Sie kurz vor Ihrer wohlverdienten Osterpause noch um Überlegungen zu einer dringend notwendigen Kurskorrektur vom Grenzwert- zum ALASTA-Prinzip bei nicht-ionisierender Strahlung bitten - wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode. Durch das Beratungsmonopol der ICNIRP seit Ihrer Amtszeit als Umweltministerin geriet das Vorsorgeprinzip leider gegenüber den Interessen der Mobilfunkbetreiber sehr ins Hintertreffen. Schon kurz nachIhrer Unterschrift unter die 26. BImSchV. mit Kanzler Kohl sagte Ihr damaliger Berater Prof. BERNHARDT (BfS/ICNIRP) in einem Fernsehinterview auf 3sat am 29.1.1997:
"Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen.Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran.
Auf die Frage des Fernsehjournalisten, warum man die Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Wirkung festlege und nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senke, antwortete er:Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“
- zitiert aus dem Buch der Journalisten GRASBERGER u. KOTTEDER (2003) "Mobilfunk – ein Freilandversuch am Menschen" S. 103

Obwohl dem BfS laut der eigenen an die unabhängige St.Galler Stiftung-Risikodialog in Auftrag gegebenen Studie von HÖGG und DÜRRENBERGER (2016) 14 seriöse Institutionen aus Wissenschaft, Staat und Zivilgesellschaft beratend zur Seite stehen könnten, wie die Tabelle zeigt, verlässt sich das BfS wie andere westliche Regierungen und die WHO weiterhin hauptsächlich auf den kleinen deutschen Privatverein mit dem grossen Namen ICNIRP, der mietfrei im BfS residiert und 100 000 Euro Steuergelder im Jahr bekommt, um damit seine “Unabhängigkeit zu gewährleisten” (wie das Umweltministerium 2019 auf Nachfrage mitteilte). Zwischen der ICNIRP und den anderen entwarnenden Institutionen gibt es zudem häufige personelle Überschneidungen. Dies zeigten die Journalisten SCHUMANN und SIMANTKE von INVESTIGATE-EUROPE in ihrem Artikel im TAGESSPIEGEL vom 14.1.19 “Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich?” sowie HARDELL/CARLBERG (2020) von der Environment and Cancer Research Foundation auch massive Interessenskonflikte.

Kann es sein, dass Ihnen die Metastudie zu der russischen EMF-Forschung von Prof. HECHT (ehem. Charite, heute Mitglied der  www.Kompetenzinitiative.net zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie) vom damaligen Postministerium vorenthalten wurde über das damals in Ost und West längst bekannte Mikrowellensyndrom? Diese Art von psychophysischem "burnout", das im Westen eher Elektrohypersensibilität (EHS) oder inzwischen EMF-Syndrom oder EMF-Krankheit (REDMAYNE/REDDEL 2021) genannt wird, zeigte sich bei vielfach geringeren Grenzwerten regelmäßig in jährlichen Arbeitnehmeruntersuchungen nach ca. 10 Jahren und besserte sich meist nach Versetzung in eine strahlungsärmere Umgebung (Karl HECHT Auswirkungen von EMF. Eine Recherche russischer Studienergebnisse 1960-1996. Umwelt-Medizin-Gesellschaft 3/2001 und bei https://www.bzur.de/Radar/GUS-Studie.pdf).

Die Europäische Umweltagentur EEA nimmt stattdessen seit Jahrzehnten die Beratung von der am Gesundheitsschutz orientierten internationalen www.Bioinitiative.org in Anspruch. DieMedizinprofessorin McGLADE verglich als Chefin der EEA in einem Südwestrundfunk-Interview 2007 WLAN mit Asbest (s. MAES "Stress durch Strom und Strahlung" 2013 S. 217f.). In einem aktuellen Gerichtsurteil vom 18.2.21 in Kalifornien bestätigte sich leider diese "späte Lehre aus frühen Warnungen" der EEA, da bei einer Lehrerin Elektromagnetische Hypersensitivität durch WLAN in ihrer Schule als "WiFi Krankheit"und Behinderung anerkannt wurde: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1676

Auch die Wissenschaftler und Ärzte der EUROPAEM.eu (2016) sprechen von EMF-bedingten Krankheiten und Beschwerden und schlagen medizinisch begründete Grenzwerte vor, die weit unter denen der 26.BImSchV. liegen würden. Ein internationales Forscherteam um MILLER et al. (2019) fasst die vielen unabhängigen Studien nach der WHO-Einstufung in Stufe 2B (2011) der potentiellen Kanzerogenität in einem Review zusammen mit einem dringenden Plädoyer für eine Höherstufung in die höchste Stufe 1 und stellt zu EHS fest:

"Es gibt tatsächlich eine zunehmende Anzahl von Menschen mit einer Symptomatik, die durch hochfrequente Belastungen ausgelöst wird (z.B. Kopfschmerzen, Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Schlafstörungen). Dieses Syndrom wird als Mikrowellensyndrom oder Elektromagnetische Hypersensitivität (EHS) bezeichnet.”

Ihre ursprünglichen Grenzwerte der 26. BImSchV wurden mit der Bastageste von Kanzler Schröder ggb. MinisterTrittin verteidigt, obwohl dieser neue Erkenntnisse einbeziehen wollte. Aber in neuen Koalitionen besteht die Chance, die Gesundheit und das Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk an erste Stelle zu setzen, was langfristig auch wirtschaftlicher sein wird und einen STANDORTVORTEIL VON EUROPA darstellen könnte, denn ein Phonegate nach Ende der US-Schadensersatzprozesse - s. Buch und Film des invesitgativen Journalisten Klaus SCHEIDSTEGER www.ThankYouForCalling.eu - wird unvorstellbar viel teurer als der Dieselskandal, es gibt schon Aktionärswarnungen bei allen Betreibern aufgrund der Schadensersatzprozesse in USA, und Schäden durch EMF sind inzwischen so gut wie nicht mehr versicherbar!

Als Konsequenz aus der Darstellung der Studienlage durch eine Delegation 5G-kritischer ÄrztInnen im Stuttgarter Staatsministerium mit Berichten über EHS-PatientInnen in Anwesenheit des von EHS betroffenen Physikers Prof. BABILON, riet der renommierte Risikoforscher Professor RENN 2020 der Baden-Württembergischen Landesregierung zu prudent avoidance” gegenüber der Funktechnik. Dieser Ausdruck kommt "zufällig" auch in Aktionärswarnungen der Betreiber und der grossen Rückversicherer vor!

Laut der internationalen unabhängigen Forschung, die von internationalen Gerichten zunehmend anerkannt wird, gibt es keine für alle Lebewesen sicheren Grenzwerte (s. SCHMIDT 2020 in der Anl.). Von daher braucht es einen Paradigmenwechsel von der Begrenzung der Strahlungsquellen zur generellen Anwendung des Prinzips der vorsorglichen Strahlenminimierung dessen, was bei Mensch und Natur an Strahlungsdosis ankommt nach ALASTA (as low as scientifically and technically achievable) mit folgenden Maßnahmen:

  1. Zusammenlegung der Funknetze (nationales roaming)
  2. Vorrang für Festnetzverbindungen (Glasfaser, Koax-Kabel, Breitband) gegenüber Funktechnik.
  3. Trennung von Innen- und Außenraumversorgung (keine gezielte Durchstrahlung jeglicher Baumasse).
  4. Förderung neuer Technologien wie der optischen Kommunikation (OWC / VLC / LiFi).
  5. Vorsorge-Konzepte für öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel: 
    In Schulen z.B. sollen Festnetzanschlüsse die Regel sein, WLAN nur in begründeten Fällen kurzzeitig und leistungsgeregelt benutzt und VLC/LiFi als Alternative (s.SCHELER 2020) geprüft werden. 
  6. Transparenz: Hot spots / Kleinzellen / Repeater etc. müssen sichtbar deklariert und strahlungsarme Zonen ausgewiesen werden.
  7. Smartmeter: uneingeschränkte Wahlfreiheit bei digitalen Verbrauchszählern für Eigentümer und Mieter.
  8. Anerkennung von EHS bzw. dem Mikrowellensyndrom als EMF-bedingte Beschwerden, bei Chronizität als Krankheit und als Behinderung.
  9. Beweislastumkehr: Erst testen (durch unabhängige Forschung), dann einführen.
  10. Internationale Regulierung mit Berücksichtigung von Satellitenemissionen.

Mit den besten Wünschen für einige erholsame Tage an Ostern
und freundlichen Grüssen vom Bodensee
Hanna Tlach, Dipl.-Psych., Psychologische Psychotherapeutin
Qualitätszirkelmoderatorin der Kassenärztlichen Vereinigung
Südbaden und der Psychotherapeutenkammer BW
Sprecherin des AK Esmog im
www.BUND-Konstanz.de/nachhaltiges_Leben/Elektrosmog

PS: ElektrosmogReport Ausgabe 2021-1 erschienen

Inhalt: 2,45 GHz- WLAN in Kombination mit Feinstaub erhöht Toxizität ● HF erhöht das Brustkrebsrisiko ● BERENIS-Review zu oxidativem Stress ● UMTS verursacht DNA-Schäden in weißen Blutkörperchen ● EHS ist eine pathologische Störung● Mobilfunk-Basisstationen und Krebssterblichkeit ● Essay: 5G und Gesundheit: Wo bleibt das Vorsorgeprinzip ● Review zu EMF und Insektensterben ● Auswirkungen eines 50-Hz-Magnetfeld auf Honigbienen ● Wirkung von Hochspannungsleitungen auf Honigbienen ● Artikel: EMF und Vogelzug ● Kommentar: Affäre LERCHL (dazu der investigative Journalist SLESIN in "MICROWAVE NEWS: "Schlechtes Betragen wird von der Bundesregierung belohnt")

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