Die Versicherung des Geschädigten wird
zur Zahlung einer Rente verurteilt
Erfolg für einen 63-jährigen Kläger aus Italien: das Berufungsgericht in Turin hat anerkannt, dass sein Gehirntumor auf die beruflich bedingten Handy-Telefonate zurückzuführen ist. Er bekam eine Rente zugesprochen, die die INAIL (Gesamtstaatliche Anstalt für Versicherungen gegen Arbeitsunfälle) zahlen muss.
Zu den Details des Urteils interviewte diagnose:funk Dr. Francesco Imbesi von der Verbraucherzentrale Südtirol.
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