Dialog mit Mobilfunkfirmen
Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland wendet sich direkt mit Anfragen und Aufforderungen an Mobilfunkbetreiber und Institutionen. Hier unser Schriftverkehr.
Korrespondenz mit ...
Telefónica
Wolfhagen, 25.03.2021
Sehr geehrter Herr Haas, sehr geehrte Damen und Herren der Telefónica,
wir möchten uns vorab kurz vorstellen:
Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland (bvmde.org) ist eine Allianz Mobilfunk kritischer Bürgerinitiativen, die wir in diesem Schreiben vertreten.
Aus unserer Sicht ist der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung, welche aus allen deutschen Mobilfunkanlagen emittiert wird, durch unsere Bundesregierung und ihre zuständigen Ministerien und Behörden (BMVI, BMU, BfS und SSK) nicht ausreichend gewährleistet. Darum wenden wir uns unmittelbar an Sie, als größten deutschen Mobilfunkbetreiber, und bitten Sie um eine offizielle Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Telekom, oder welche sind geplant, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Summe nach dem ALASTA-Prinzip (as low as scientifically and technically possible) zu reduzieren? Wir fragen hier einerseits nach der bereits bestehenden Belastung durch 2G bis 5G, andererseits richtet sich die Frage auf die Vermeidung und Reduzierung der Peaks, die vor allem durch das Beamforming bei 5G hervorgerufen werden können. Nach unserem Kenntnisstand können durch „extreme“ Spitzenbelastungen Schäden der Netzhaut und Hautoberfläche nicht ausgeschlossen werden.
2. Zur Haftungsfrage: Da die Grenzwerte in Deutschland im Ländervergleich extrem hoch angesetzt sind und es in der Eigenverantwortung der Mobilfunkbetreiber liegen müsste, die Menschen (vor allem Kinder, Ältere, Schwache, Kranke, Elektrohypersensible) bestmöglich zu schützen, interessiert uns weiterhin, wie bzw. ob die Telekom im Schadenfall konkret abgesichert ist?
3. Weiterhin ist es für uns von Interesse, aus welchen Gründen sich die Telekom auf Grenzwerte verlässt, für deren Bestimmung ausschließlich thermische Gesundheits-Effekte berücksichtigt werden, und nicht auch die viel weitreichenderen athermischen Effekte, zu denen mannigfache Untersuchungen, insbesondere Langzeitstudien, vorliegen? (533 Studien dieser Datenbank zeigen biologische Effekte durch elektromagnetische Felder)
4. Welche Maßnahmen hat die Telekom zum Schutz der bis zu 8 Millionen in Deutschland lebenden Elektrohypersensiblen ergriffen, bzw. welche sind geplant?
Bitte erklären Sie uns Ihre Pläne zur Errichtung von mobilfunkfreien Zonen in städtischen und ländlichen Gebieten, in Krankenhäusern, Kindergärten und Grundschulen sowie auch in Naherholungs- und Naturschutzgebieten.
5. Bis wann wird es ausgewiesene „weiße“ Zonen geben, in denen sich unsere elektrohypersensiblen Bürger*innen dauerhaft ansiedeln können, ohne Angst haben zu müssen, dass bald auch dort wieder Mobilfunksendeanlagen aufgebaut werden?
6. Hat die Telekom wissenschaftliche Untersuchungen zu vermehrten Krebserkrankungen in der Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen veranlasst oder unterstützt, oder sind diese geplant? Gleiches gilt für Untersuchungen in Bezug auf Flora und Fauna. (Thema Baumschäden, Insektensterben ... auch hierzu gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen)
7. Wie ist die Informationspolitik der Telekom gegenüber den Kommunen, in denen neue Sendeanlagen aufgestellt bzw. alte „aufgerüstet“ werden? Wie informieren Sie hier über die 8-Wochen-Frist bezüglich der Erklärung der Kommunen für die Mitwirkung?
8. Gibt es innerhalb der Telekom einen Ethikbeauftragten oder einen Ethikrat, der den Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung gegenüber Ihren wirtschaftlichen Konzerninteressen abwägt?
Wir nehmen an, dass auch Sie sehr geehrter Herr Höttges und Ihre Mitarbeiter und Ihre Familien nicht unbedingt in der Nähe von Funkmasten leben wollen. Wie gehen Sie damit persönlich um, dass unser schönes Deutschland zugepflastert wird mit zigtausend Mobilfunkanlagen, und bereits jetzt oder demnächst mit hunderttausenden 5G-Kleinzellen von vier Mobilfunkanbietern? Das hat garantiert einen nachteiligen Effekt auf alle lebenden Organismen. Ist da nicht äußerste Vorsicht und Zurückhaltung geboten?
Wir bitten Sie höflichst um Ihre Antwort bis zum 17.4.2021, wenn möglich unter Einbeziehung eines Kontaktes zu Ihrem Ethikrat bzw. einer ähnlichen Institution in Ihrem Haus. Ihre Antworten werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen.
Mit Dank und freundlichem Gruß,
i. A. Michaela Thiele
Koordination
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
web: www.bvmde.org
mail: info@bvmde.org
phone: 05692 3069954
Anmerkungen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behauptet: “Die Studien, die es gibt, legen keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen nahe.“ Das BfS propagiert 5G mit einer Sicherheit und Gewissheit und das, obwohl es erst wenige Studien explizit zu den künftig von 5G genutzten Frequenzen gibt und viele Studien zu bereits etablierter RF und EMF, die die vom BfS vehement bestrittenen biologischen Effekte eindeutig gezeigt haben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat selbst in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist.
Erst im Dezember 2020 endete ein 12-jähriger Kampf mit der Verurteilung von Prof. Alexander Lerchl wegen der Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie von Prof. Adlkofer. Prof. Lerchl war bis 2011 Mitglied in der deutschen Strahlenschutzkommission und Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung. Damit war er im Mobilfunkbereich der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien. Das Urteil ist nachzulesen unter "Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie".
Das BfS setzt sich nichtsdestotrotz über Hunderte von Studien, die wahrscheinlich nicht das von ihm und der Bundesregierung erwartete digitalisierungsfreundliche, profitable Ergebnis bringen, sowie über Warnungen renommierter Wissenschaftler, Appelle und Petitionen seit Jahren hinweg. Mit welchem Recht? Das Gesamtergebnis der Interphone-Studie trug zum Beispiel dazu bei, dass Wissenschaftler der UN-Krebsforschungsagentur IARC elektromagnetische Strahlung 2011 als „möglicherweise krebserregend“ einstuften. In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) zeigen von den 1.594 biologisch/medizinischen Studien zum Mobilfunk mindestens 800 biologische Effekte. Mindestens 500 Studien weisen ernste gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung nach. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz selbst in Auftrag gegeben.
Henry Lai, Wissenschaftler, Forscher, Biotechniker und Autor des ‚BioInitiative 2012‘ Reports, hat aktuelle Forschungen auf biologische Effekte hin zusammengefasst. Hier die aktuellen Ergebnisse für 2020:
ELF-EMF/Static Field Free Radical (Oxidative Schäden) Studien
(E = Effekte nachgewiesen), (NE= keine Effekte nachgewiesen)
Von insgesamt 263 Studien: E= 235 (89%); NE= 28 (11%)
RFR-Studien zu freien Radikalen (oxidative Schäden)
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
ELF-EMF/Statische Feldkometertest-Studien
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
RFR-Comet-Assay-Studien
Von insgesamt 125 Studien: E= 78 (65%); NE= 47 (35%)
RFR-Studien zu genetischen Effekten
Von 346 Studien: E= 224 (65%); NE= 122 (35%)
ELF-EMF/Static Field Genetic Effects Studies
Von 203 Studien: E= 160 (77%); NE= 43 (23%)
RFR Neurologische Studien
Von insgesamt 335 Studien: E= 244 (73%); NE= 92 (27%)
ELF-EMF/Statische feldneurologische Studien
Von insgesamt 238 Studien: E= 216 (91%); NE= 22 (9%)
Selbst wenn es stimmen sollte, dass die Studienlage nicht eindeutig ist, dass Unsicherheiten bestehen oder dass man die Studien je nach Lesart, Auftraggeber, Erwartung oder Absicht unterschiedlich interpretieren kann, steht unbestreitbar die Möglichkeit einer Gesundheits- und Umweltschädigung im Raume, zumal wir in Zukunft einer nicht nur stark erhöhten, sondern unvorhersehbaren Exposition ausgesetzt sein werden und niemand nirgendwo der Strahlenbelastung aus dem Weg gehen kann. Dass die Strahlenbelastung ansteigen wird, bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung. Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen kann, dass sie unschädlich ist (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Die EU Expertise von Blackman/Forge (2019) führt ausdrücklich aus, dass das Verhalten der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
Wie mit einer solchen Unsicherheit umgegangen werden soll, steht in Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“ Bürger und Bürgerinnen sind in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist! Das BfS kommt seinem Schutz-Auftrag nicht nach!
Frau Dr. Paulinis (BfS Präsidentin) jüngste Aussagen zur absoluten Harmlosigkeit von 5G widersprechen älteren Aussagen wie: “Wir sind dafür, dass der Netzausbau von 5G sehr umsichtig passiert.“ In der 3sat- Sendung nano vom 25.2.2019 forderte sie, dass besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte vor der möglicherweise krebsauslösenden 5G-Strahlung geschützt werden müssten. (Anmerkung: Dann müsste dieser Schutz auch konsequent umgesetzt werden, Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte leben überall in unseren Städten und Dörfern, nicht nur in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Also müssten Städte und Dörfer insgesamt vor dem massiven 5G-Aufbau geschützt werden.)
Wir sind mitnichten gegen technischen Fortschritt. Doch bitte unter Einhaltung unserer Grundrechte, nicht auf Kosten der Umwelt, nicht auf Kosten unserer Gesundheit und bitte nach erfolgter Zustimmung der Bürger. In der 'Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki ‘ wird verbindlich anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.
Sehr geehrte Frau Thiele,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Mobilfunktechnik. Ihr Schreiben von 25. März 2021 an die Telefónica Germany haben wir erhalten. Ihre Fragen wurden an uns als zuständige Referenten für Mobilfunk & Umwelt zur Beantwortung übermittelt.
Die Grenzwerte in Deutschland berücksichtigen den internationalen Kenntnisstand zum Thema Mobilfunk & Gesundheit und harmonieren mit den Festlegungen in einer Vielzahl anderer Staaten. Die Grenzwerte enthalten darüber hinaus einen Sicherheitsfaktor, um für die Allgemeinbevölkerung Anwendung finden zu können, siehe dazu:
Erst im März 2020 hat die ICNIRP ihre Empfehlungen zu elektromagnetischen Feldern nach einem entsprechenden Konsultationsprozess bestätigt. Diese Empfehlungen umfassen auch den neuen Mobilfunkstandard 5G. Sie finden die zugehörigen Informationen hier:
https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/icnirp-bestaetigt-grenzwertempfehlung
Die geltenden Grenzwerte müssen bei allen eingesetzten Antennentypen und Endgeräten eingehalten werden. Die moderneren Systeme haben insbesondere den Vorteil, besonders gut auf lokale Schwankungen der Anforderungen der Mobilfunknutzer zu reagieren. Entsprechende Darstellungen und Erläuterungen finden sich in diesem Video:
https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/was-aendert-sich-mit-5g-video-gibt-ueberblick
Ein guter Empfang gewährleistet auch eine Minimierung der Immissionen im Gesamtsystem von Mobilfunkstation und Endgerät. Eine umfassende Darstellung zu den Aspekten EMF-Monitoring sowie 5G und finden Sie hier:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/strahlenschutz/elektromagnetische_felder/index.htm
Informationen zu dem geltenden Verfahren in der Kommunalabstimmung finden Sie in folgendem Artikel:
Informationen zu laufender unabhängiger Forschung finden Sie hier:
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/kompetenzzentrum/forschung/mobilfunk/mobilfunk_node.html
Um unseren weiteren Mobilfunkausbau grob einschätzen zu können, möchten wir auf folgende Quelle hinweisen:
https://www.telefonica.de/netze/mobilfunknetz.html
Wir unterstützen darüber hinaus die Informationsplattform www.informationszentrum-mobilfunk.de
Dort finden Sie Informationen zu vielen weiteren Fragen rund um das Thema Mobilfunk & Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Hilmar Möhlmann
Hilmar Möhlmann | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Senior Referent Mobilfunk und Umwelt
Real Estate & Energy
Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München
M +49 (0)177 4419537 |
hilmar.moehlmann@telefonica.com | www.telefonica.de
Das Informationsportal zum Thema Mobilfunk & Gesellschaft: https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/
Bitte finden Sie hier die handelsrechtlichen Pflichtangaben: www.telefonica.de/pflichtangaben
vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 20.04.2021. Darin berufen Sie sich auf schützende Grenzwerte, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und das International Committee on Non-Ionising Radiation Protection (ICNIRP). Unsere einzelnen Fragen haben Sie bedauerlicherweise nicht eingehend beantwortet. Wir bitten dies im Detail noch nachzuholen, denn Ihre Fragenbezogenen Antworten sind uns wichtig und gesellschaftlich relevant.
Wir stellen fest, dass die Bunderegierung mit ihren gesetzlichen Vorgaben die Bevölkerung nicht ausreichend schützt. Es liegt demnach in der gesellschaftlichen und moralisch-ethischen Verantwortung der Mobilfunkfirmen, unabhängig von den Gesetzesvorgaben eigene Wege zu gehen und die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Mobilfunk-Hochfrequenz-Emissionen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Wir zeigen auf: Die Grenzwerte richten sich nahezu ausschließlich an den Interessen der Industrie aus, schützen jedoch nicht die Gesundheit von Lebewesen. Wir übersenden Ihnen einige Fakten mit der Bitte, diese eigenständig und objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Eine zentrale Frage ist: Wie stehen Sie zu Ihrer Verantwortung gegenüber Mensch und Natur?
Vorab: Mit 5G wird die Strahlungsdichte und -belastung defacto zunehmen, sukzessive mit immer höheren Frequenzen, die in ihrer Langzeitwirkung bisher nicht erforscht sind. Dies bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung [1] . Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen könnte, dass sie unschädlich sei (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Auch die EU-Expertise von Blackman/Forge (2019) [2] führt ausdrücklich aus, dass die Wirkung der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Diese Verordnung orientiert sich an den Richtlinien der ICNIRP. Wie arbeitet diese Kommission? Vereinfacht ausgedrückt: Eine mit simulierter Hirnflüssigkeit gefüllte Plastikpuppe (SAM) [3] wird einer 6-, 10- oder 30-minütigen Strahlen-Exposition in einer ansonsten vollständig strahlungsfreien Umgebung ausgesetzt. Anschließend werden akute Erwärmungseffekte berechnet und ein Grenzwert für den Schutz des Menschen ermittelt. Das dürfte Ihnen bekannt sein.
Die zuständige Fachbehörde zur Einhaltung der Grenzwerte ist das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz). Dieses übernimmt weitestgehend die Einschätzungen und Empfehlungen der ICNIRP. Doch kommt das BfS mittlerweile seinem Schutzauftrag nicht mehr nach, wie die Verbraucherorganisation diagnose:funk sehr gut dargestellt hat [4] . ICNIRP ist ein privater Verein, weder demokratisch legitimiert noch irgend jemandem Rechenschaft schuldig. Andere Positionen als die des thermischen Dogmas (Erwärmungseffekt als einzig akzeptierte Wirkung) werden nicht geduldet. ICNIRP ist ein „closed Club“, wie Investigate Europe [5] herausgearbeitet hat. Auf Wikipedia steht dazu: „Die Zusammensetzung der Kommission ist weder demokratisch, noch durch wissenschaftliche Eignung begründet“.
Die EU-Abgeordneten Klaus Buchner und Michèle Rivasi kommen in ihrem neuesten Report über die ICNIRP (s. PDF im Anhang) zu dem Schluss: "Die Ergebnisse dieser Untersuchung lösen in uns ein unbehagliches Déjà-vu-Gefühl aus: Die Europäischen Behörden - angefangen von der Europäischen Kommission bis hin zu den meisten Mitgliedsstaaten - verschließen einfach ihre Augen vor den realen wissenschaftlichen Fakten und Frühwarnsignalen. Genau dasselbe Szenario haben wir bereits in den Debatten über Tabak, Asbest, Klimawandel und Pestizide erlebt ... Die ICNIRP gibt vor, dass es sich bei ihren Mitgliedern um unabhängige Wissenschaftler handelt, die frei von den eigennützigen Interessen der Telekommunikationsindustrie agieren. Mit diesem Bericht zeigen wir, dass die ICNIRP diesbezüglich mit der Wahrheit spielt oder diese Aussage schlichtweg gelogen ist." [6]
Bereits 1998 gab die ICNIRP ihre 'Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder (bis 300 GHz)' heraus. Diese gelten noch heute weltweit, wenn auch nicht überall. Vor deren Einführung in Neuseeland wurde Dr. Neil Cherry von der Regierung beauftragt, die Richtlinien zu begutachten und die Grenzwertempfehlung der ICNIRP zu überprüfen. Sein Fazit: “Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzeswidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.” (s. Anhang 2)
Ein weiteres Beispiel für das Versagen der ICNIRP: Prof. Jürgen Bernhardt, ehemaliges Mitglied der ICNIRP, erwiderte 1997 in einer 3sat-Sendung ('Risiko Elektrosmog') auf die Frage nach den Grenzwerten: “Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran“. Auf die Frage des Journalisten, warum man die Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festlege und warum man diese nicht bereits bei geringsten Hinweisen auf eine Gefahr vorsorglich senke, antwortete er: „Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
Selbst diese sich fatalerweise ausschließlich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichtende These stellen wir infrage, denn andere Länder (z.B. China, Russland, die Schweiz, Belgien, Polen, Italien) haben wesentlich niedrigere Grenzwerte und deren Wirtschaft floriert trotzdem. Wenn jedoch Menschen und kommende Generationen geschädigt werden, dann beschädigt dies die gesamtgesellschaftliche Arbeitskraft und somit die gesamte Wirtschaft.
Die heutigen Grenzwerte schützen wie bereits gesagt nur vor einem einzigen Effekt: dem der Erwärmung. Die schädigenden biologischen Effekte entstehen aber durchweg im nicht-thermischen Bereich, sind also nicht durch Temperaturerhöhungen erklärbar. Dass die Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung und damit die Biologie ausklammern, zeigt ihre Absurdität. Wissenschaftler reklamieren: Um biologische Schäden zu bewerten, sind physikalische Absorptionsparameter nicht maßgebend. Die Grenzwerte beschreiben nur Mittelwerte, wobei die Spitzenwerte, gerade bei 5G mit dem Beam-forming, punktuell auch höher liegen können. Aber was benötigen wir wirklich?
Zur Orientierung:
Den Grenzwert für UMTS hat die ICNIRP auf 10.000.000 µWatt/m² (61 V/m) festgelegt. Der BUND fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m² zur Gefahrenabwehr (einklagbarer Schutzstandard) und 1 µWatt/m² als Vorsorgewert.
Die natürliche Hintergrundstrahlung, auf die biologische Organismen zum Erhalt ihrer Lebensfunktionen angewiesen sind, liegt bei ca. 0,000001 µW / m² (Neitzke).
Bei 0,001 µW / m² ist die optimale Funktion eines Handys und von WLAN gewährleistet! (mit voller Balkenanzeige, siehe angehängte Tabelle)
„Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“ (Deutsche Bundesregierung, Bundesdrucksache 14/7958, S. 14 und 18)
Darüber hinaus agiert ein selbstreferenzielles System aus Organisationen auf Staaten-, EU und WHO-Ebene, deren Mitglieder in großer Zahl deckungsgleich sind mit denen der ICNIRP, wie das international renommierte Portal MICROWAVENEWS erneut dargelegt hat [7] . In einer Studie dazu weist Sarah Starkey 2017 beispielhaft an der inzwischen aufgelösten Beratergruppe AGNIR – einer englischen Variante der deutschen Strahlenschutzkommission – detailliert nach, wie dieses selbstreferenzielle System aufgebaut ist und wie voreingenommen, fehlerhaft und verfälschend es arbeitet [8] .
Drei zentrale Bausteine des organisierten Wissenschaftsbetrugs seien:
Selektion: Studien, die Gesundheitsrisiken nachweisen und nicht in Vermarktungskonzepte passen, werden als schlecht gemacht abgewertet, wohingegen auf Studien, die keine schädigenden Effekte nachweisen, Bezug genommen wird. Es ist leider gang und gäbe, dass zu jeder kritischen Studie sofort von der Mobilfunkindustrie finanzierte Gegenstudien in Auftrag gegeben werden.
Auslassungen: Studien, die nicht in das Vermarktungskonzept passen, werden in den Gesamtbeurteilungen der ICNIRP einfach weggelassen oder man teilt nur einen genehmen Teil der Studienergebnisse mit.
Mit dem Betrug durch Sprache wird die Studienlage verschleiert. Eindeutigkeiten werden relativiert, Zweifel gesät, Nebenpunkte aufgebauscht, Risiken wegdiskutiert, sodass das Fazit immer wieder lautet: „Die Datenlage sei widersprüchlich und unzureichend.“ Es geht hier leider nicht um eine ernsthafte, sachliche wissenschaftliche Auseinandersetzung und die daraus zu ziehenden politischen Schlüsse im Sinne des in Europa verankerten Vorsorgeprinzips, sondern schlicht um Produktschutz.
Die Bürger zu verwirren und im Unklaren zu lassen, ist das eine. Aber der eigentliche Adressat dieses organisierten Verharmlosens, Anzweifelns und Ignorierens ist die Politik. Ziel ist es, die Politik von vorsorglichen Entscheidungen, einer aktiven Gesundheitsvorsorge und einer grundlegenden Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der notwendigen, massiven Grenzwertesenkung, abzuhalten. Für eine rechtsstaatliche Demokratie ist es skandalös, wie sehr die zuständigen Behörden ein fester Bestandteil dieser Taktik der Verharmlosung und Vorsorgevermeidung sind. -
Mittlerweile weisen immer mehr Studien [9] nach, dass Mobilfunkstrahlung Krebswachstum fördern oder gar Krebs auslösen kann (ATHEM Report 2012 und 2016, sowie die NTP-Studie 2016). In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) stehen 28.754 Studien, davon 1.594 zu Mobilfunk. Von Letztgenannten zeigen mindestens 800 biologische Effekte!
Der bisher wohl umfangreichste Review weist nach: Elektromagnetische Felder, auch in den Frequenzen des Mobilfunks, schädigen die Zellen durch oxidativen Zellstress. Er wurde von der Schweizer Regierung finanziert und an der Universität Bern erstellt. Dieser am 06.04.2021 veröffentlichte Review von Dr. David Schürmann und Prof. Dr. Meike Mevissen [10], finanziert vom Schweizer Umweltbundesamt und publiziert im "International Journal of Molecular Science", schafft Klarheit durch die umfassende Aufarbeitung der bereits vorliegenden Literatur:
"In dieser Übersicht fassen wir die wichtigsten experimentellen Ergebnisse zu oxidativem Stress im Zusammenhang mit EMF-Exposition aus Tier- und Zellstudien des letzten Jahrzehnts zusammen. Die Beobachtungen werden im Kontext der molekularen Mechanismen und gesundheitsrelevanten Funktionen wie neurologische Funktion, Genomstabilität, Immunantwort und Reproduktion diskutiert. Die meisten Tier- und viele Zellstudien zeigten erhöhten oxidativen Stress, verursacht durch RF-EMF und ELF-MF."
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erwarten aufrichtige, detaillierte Antworten auf unsere Darlegungen. Wir werden diese veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Michaela Thiele
- Koordination -
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
Fußnoten:
1 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf
2 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/IPOL_IDA(2019)631060_EN.pdf
3 http://strahlungskartell.de/wp-content/uploads/2016/04/MIC-D-Expositionsgrenzwerte-Untersch %C3%A4tzung.pdf
4 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1566
5 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1335 und
https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5gwirklich/23852384-all.html
6 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1702
7 https://microwavenews.com/news-center/can-who-kick-icnirp-habit
8 https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/reveh-2016-0060/html
9 https://www.diagnose-funk.org/ratgeber/mobilfunk-5g-risiken-alternativen/mobilfunkauseinandersetzung-um-die-risiken/die-studienlage
10 https://bvmde.org/wp-content/uploads/2021/04/ijms-22-03772.pdf
Sehr geehrte Frau Thiele,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Wie Sie unserem Responsible Business Plan entnehmen können, hat die Verantwortung gegenüber Mensch und Natur einen hohen Stellenwert bei Telefónica Germany. Hinsichtlich des Themas Mobilfunk & Gesundheit erlauben wir uns den Hinweis, dass wir bzw. unsere Mitarbeiter*innen und deren Familien mindestens ebenso gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern exponiert sein dürften wie die allgemeine Bevölkerung. Insofern übernehmen wir dabei mehr als eine allgemeine gesellschaftliche Verantwortung, da wir auch unmittelbar betroffen sind. Folglich haben wir ein mehrfach gelagertes Interesse daran, von den zugehörigen geltenden Grenzwerten und Regelungen geschützt zu werden.
Im Kern haben wir allerdings die Einschätzung, dass in der Bundesrepublik grundsätzlich sowohl die Forschung als auch die Politik ihre jeweiligen Rollen verantwortungsvoll ausfüllen. So wurden während der hoffentlich bald auslaufenden Corona-Pandemie schmerzhafte wirtschaftliche Einschnitte aus Gründen des Gesundheitsschutzes durchgesetzt – auch wenn die zugehörigen Einzelmaßnahmen oftmals in einem Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Interessengruppen und auch zwischen den staatlichen Ebenen kritisch diskutiert wurden.
Im Themenfeld Mobilfunk und Gesundheit haben wir ebenfalls den Eindruck, dass die fachlich Zuständigen beim Thema Mobilfunk & Gesundheit ihrer Verantwortung gerecht werden. So erklärt z.B. die jüngst erschienene Broschüre des Bundesamtes für Strahlenschutz nicht nur zum Stand der Forschung auf, sondern erläutert auch, wo noch Wissenslücken bestehen. Weiterhin finden sich dort auch Erklärungen für das Entstehen von abweichender Einschätzungen im Themenfeld Mobilfunk & Gesundheit, wie sie bisweilen – u.a. von Ihnen – vorgetragen werden:
https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/5g-und-strahlenschutz
Daher gilt für uns wie für andere Akteure im Themenfeld ganz im Sinne von FRIDAYS FOR FUTURE: Unite behind the science!
Viele Grüße
Hilmar Möhlmann
Hilmar Möhlmann | Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Senior Referent Mobilfunk und Umwelt
Real Estate & Energy
Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München
M +49 (0)177 4419537 |
hilmar.moehlmann@telefonica.com | www.telefonica.de
TeleKom
Wolfhagen, 25.03.2021
Sehr geehrter Herr Höttges, sehr geehrte Damen und Herren der Deutschen Telekom,
wir möchten uns vorab kurz vorstellen:
Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland (bvmde.org) ist eine Allianz Mobilfunk kritischer Bürgerinitiativen, die wir in diesem Schreiben vertreten.
Aus unserer Sicht ist der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung, welche aus allen deutschen Mobilfunkanlagen emittiert wird, durch unsere Bundesregierung und ihre zuständigen Ministerien und Behörden (BMVI, BMU, BfS und SSK) nicht ausreichend gewährleistet. Darum wenden wir uns unmittelbar an Sie, als größten deutschen Mobilfunkbetreiber, und bitten Sie um eine offizielle Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Telekom, oder welche sind geplant, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Summe nach dem ALASTA-Prinzip (as low as scientifically and technically possible) zu reduzieren? Wir fragen hier einerseits nach der bereits bestehenden Belastung durch 2G bis 5G, andererseits richtet sich die Frage auf die Vermeidung und Reduzierung der Peaks, die vor allem durch das Beamforming bei 5G hervorgerufen werden können. Nach unserem Kenntnisstand können durch „extreme“ Spitzenbelastungen Schäden der Netzhaut und Hautoberfläche nicht ausgeschlossen werden.
2. Zur Haftungsfrage: Da die Grenzwerte in Deutschland im Ländervergleich extrem hoch angesetzt sind und es in der Eigenverantwortung der Mobilfunkbetreiber liegen müsste, die Menschen (vor allem Kinder, Ältere, Schwache, Kranke, Elektrohypersensible) bestmöglich zu schützen, interessiert uns weiterhin, wie bzw. ob die Telekom im Schadenfall konkret abgesichert ist?
3. Weiterhin ist es für uns von Interesse, aus welchen Gründen sich die Telekom auf Grenzwerte verlässt, für deren Bestimmung ausschließlich thermische Gesundheits-Effekte berücksichtigt werden, und nicht auch die viel weitreichenderen athermischen Effekte, zu denen mannigfache Untersuchungen, insbesondere Langzeitstudien, vorliegen? (533 Studien dieser Datenbank zeigen biologische Effekte durch elektromagnetische Felder)
4. Welche Maßnahmen hat die Telekom zum Schutz der bis zu 8 Millionen in Deutschland lebenden Elektrohypersensiblen ergriffen, bzw. welche sind geplant?
Bitte erklären Sie uns Ihre Pläne zur Errichtung von mobilfunkfreien Zonen in städtischen und ländlichen Gebieten, in Krankenhäusern, Kindergärten und Grundschulen sowie auch in Naherholungs- und Naturschutzgebieten.
5. Bis wann wird es ausgewiesene „weiße“ Zonen geben, in denen sich unsere elektrohypersensiblen Bürger*innen dauerhaft ansiedeln können, ohne Angst haben zu müssen, dass bald auch dort wieder Mobilfunksendeanlagen aufgebaut werden?
6. Hat die Telekom wissenschaftliche Untersuchungen zu vermehrten Krebserkrankungen in der Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen veranlasst oder unterstützt, oder sind diese geplant? Gleiches gilt für Untersuchungen in Bezug auf Flora und Fauna. (Thema Baumschäden, Insektensterben ... auch hierzu gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen)
7. Wie ist die Informationspolitik der Telekom gegenüber den Kommunen, in denen neue Sendeanlagen aufgestellt bzw. alte „aufgerüstet“ werden? Wie informieren Sie hier über die 8-Wochen-Frist bezüglich der Erklärung der Kommunen für die Mitwirkung?
8. Gibt es innerhalb der Telekom einen Ethikbeauftragten oder einen Ethikrat, der den Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung gegenüber Ihren wirtschaftlichen Konzerninteressen abwägt?
Wir nehmen an, dass auch Sie sehr geehrter Herr Höttges und Ihre Mitarbeiter und Ihre Familien nicht unbedingt in der Nähe von Funkmasten leben wollen. Wie gehen Sie damit persönlich um, dass unser schönes Deutschland zugepflastert wird mit zigtausend Mobilfunkanlagen, und bereits jetzt oder demnächst mit hunderttausenden 5G-Kleinzellen von vier Mobilfunkanbietern? Das hat garantiert einen nachteiligen Effekt auf alle lebenden Organismen. Ist da nicht äußerste Vorsicht und Zurückhaltung geboten?
Wir bitten Sie höflichst um Ihre Antwort bis zum 17.4.2021, wenn möglich unter Einbeziehung eines Kontaktes zu Ihrem Ethikrat bzw. einer ähnlichen Institution in Ihrem Haus. Ihre Antworten werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen.
Mit Dank und freundlichem Gruß,
i. A. Michaela Thiele
Koordination
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
web: www.bvmde.org
mail: info@bvmde.org
phone: 05692 3069954
Anmerkungen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behauptet: “Die Studien, die es gibt, legen keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen nahe.“ Das BfS propagiert 5G mit einer Sicherheit und Gewissheit und das, obwohl es erst wenige Studien explizit zu den künftig von 5G genutzten Frequenzen gibt und viele Studien zu bereits etablierter RF und EMF, die die vom BfS vehement bestrittenen biologischen Effekte eindeutig gezeigt haben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat selbst in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist.
Erst im Dezember 2020 endete ein 12-jähriger Kampf mit der Verurteilung von Prof. Alexander Lerchl wegen der Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie von Prof. Adlkofer. Prof. Lerchl war bis 2011 Mitglied in der deutschen Strahlenschutzkommission und Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung. Damit war er im Mobilfunkbereich der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien. Das Urteil ist nachzulesen unter "Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie".
Das BfS setzt sich nichtsdestotrotz über Hunderte von Studien, die wahrscheinlich nicht das von ihm und der Bundesregierung erwartete digitalisierungsfreundliche, profitable Ergebnis bringen, sowie über Warnungen renommierter Wissenschaftler, Appelle und Petitionen seit Jahren hinweg. Mit welchem Recht? Das Gesamtergebnis der Interphone-Studie trug zum Beispiel dazu bei, dass Wissenschaftler der UN-Krebsforschungsagentur IARC elektromagnetische Strahlung 2011 als „möglicherweise krebserregend“ einstuften. In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) zeigen von den 1.594 biologisch/medizinischen Studien zum Mobilfunk mindestens 800 biologische Effekte. Mindestens 500 Studien weisen ernste gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung nach. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz selbst in Auftrag gegeben.
Henry Lai, Wissenschaftler, Forscher, Biotechniker und Autor des ‚BioInitiative 2012‘ Reports, hat aktuelle Forschungen auf biologische Effekte hin zusammengefasst. Hier die aktuellen Ergebnisse für 2020:
ELF-EMF/Static Field Free Radical (Oxidative Schäden) Studien
(E = Effekte nachgewiesen), (NE= keine Effekte nachgewiesen)
Von insgesamt 263 Studien: E= 235 (89%); NE= 28 (11%)
RFR-Studien zu freien Radikalen (oxidative Schäden)
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
ELF-EMF/Statische Feldkometertest-Studien
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
RFR-Comet-Assay-Studien
Von insgesamt 125 Studien: E= 78 (65%); NE= 47 (35%)
RFR-Studien zu genetischen Effekten
Von 346 Studien: E= 224 (65%); NE= 122 (35%)
ELF-EMF/Static Field Genetic Effects Studies
Von 203 Studien: E= 160 (77%); NE= 43 (23%)
RFR Neurologische Studien
Von insgesamt 335 Studien: E= 244 (73%); NE= 92 (27%)
ELF-EMF/Statische feldneurologische Studien
Von insgesamt 238 Studien: E= 216 (91%); NE= 22 (9%)
Selbst wenn es stimmen sollte, dass die Studienlage nicht eindeutig ist, dass Unsicherheiten bestehen oder dass man die Studien je nach Lesart, Auftraggeber, Erwartung oder Absicht unterschiedlich interpretieren kann, steht unbestreitbar die Möglichkeit einer Gesundheits- und Umweltschädigung im Raume, zumal wir in Zukunft einer nicht nur stark erhöhten, sondern unvorhersehbaren Exposition ausgesetzt sein werden und niemand nirgendwo der Strahlenbelastung aus dem Weg gehen kann. Dass die Strahlenbelastung ansteigen wird, bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung. Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen kann, dass sie unschädlich ist (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Die EU Expertise von Blackman/Forge (2019) führt ausdrücklich aus, dass das Verhalten der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
Wie mit einer solchen Unsicherheit umgegangen werden soll, steht in Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“ Bürger und Bürgerinnen sind in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist! Das BfS kommt seinem Schutz-Auftrag nicht nach!
Frau Dr. Paulinis (BfS Präsidentin) jüngste Aussagen zur absoluten Harmlosigkeit von 5G widersprechen älteren Aussagen wie: “Wir sind dafür, dass der Netzausbau von 5G sehr umsichtig passiert.“ In der 3sat- Sendung nano vom 25.2.2019 forderte sie, dass besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte vor der möglicherweise krebsauslösenden 5G-Strahlung geschützt werden müssten. (Anmerkung: Dann müsste dieser Schutz auch konsequent umgesetzt werden, Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte leben überall in unseren Städten und Dörfern, nicht nur in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Also müssten Städte und Dörfer insgesamt vor dem massiven 5G-Aufbau geschützt werden.)
Wir sind mitnichten gegen technischen Fortschritt. Doch bitte unter Einhaltung unserer Grundrechte, nicht auf Kosten der Umwelt, nicht auf Kosten unserer Gesundheit und bitte nach erfolgter Zustimmung der Bürger. In der 'Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki ‘ wird verbindlich anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.
Brief als PDF zum Ausdrucken (der Brief ging gleichlautend an Vodafone, Telefónica und 1&1)
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Vodafone
Wolfhagen, 25.03.2021
Sehr geehrter Herr Dr. Ametsreiter, sehr geehrte Damen und Herren der Vodafone,
wir möchten uns vorab kurz vorstellen:
Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland (bvmde.org) ist eine Allianz Mobilfunk kritischer Bürgerinitiativen, die wir in diesem Schreiben vertreten.
Aus unserer Sicht ist der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung, welche aus allen deutschen Mobilfunkanlagen emittiert wird, durch unsere Bundesregierung und ihre zuständigen Ministerien und Behörden (BMVI, BMU, BfS und SSK) nicht ausreichend gewährleistet. Darum wenden wir uns unmittelbar an Sie, als größten deutschen Mobilfunkbetreiber, und bitten Sie um eine offizielle Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Telekom, oder welche sind geplant, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Summe nach dem ALASTA-Prinzip (as low as scientifically and technically possible) zu reduzieren? Wir fragen hier einerseits nach der bereits bestehenden Belastung durch 2G bis 5G, andererseits richtet sich die Frage auf die Vermeidung und Reduzierung der Peaks, die vor allem durch das Beamforming bei 5G hervorgerufen werden können. Nach unserem Kenntnisstand können durch „extreme“ Spitzenbelastungen Schäden der Netzhaut und Hautoberfläche nicht ausgeschlossen werden.
2. Zur Haftungsfrage: Da die Grenzwerte in Deutschland im Ländervergleich extrem hoch angesetzt sind und es in der Eigenverantwortung der Mobilfunkbetreiber liegen müsste, die Menschen (vor allem Kinder, Ältere, Schwache, Kranke, Elektrohypersensible) bestmöglich zu schützen, interessiert uns weiterhin, wie bzw. ob die Telekom im Schadenfall konkret abgesichert ist?
3. Weiterhin ist es für uns von Interesse, aus welchen Gründen sich die Telekom auf Grenzwerte verlässt, für deren Bestimmung ausschließlich thermische Gesundheits-Effekte berücksichtigt werden, und nicht auch die viel weitreichenderen athermischen Effekte, zu denen mannigfache Untersuchungen, insbesondere Langzeitstudien, vorliegen? (533 Studien dieser Datenbank zeigen biologische Effekte durch elektromagnetische Felder)
4. Welche Maßnahmen hat die Telekom zum Schutz der bis zu 8 Millionen in Deutschland lebenden Elektrohypersensiblen ergriffen, bzw. welche sind geplant?
Bitte erklären Sie uns Ihre Pläne zur Errichtung von mobilfunkfreien Zonen in städtischen und ländlichen Gebieten, in Krankenhäusern, Kindergärten und Grundschulen sowie auch in Naherholungs- und Naturschutzgebieten.
5. Bis wann wird es ausgewiesene „weiße“ Zonen geben, in denen sich unsere elektrohypersensiblen Bürger*innen dauerhaft ansiedeln können, ohne Angst haben zu müssen, dass bald auch dort wieder Mobilfunksendeanlagen aufgebaut werden?
6. Hat die Telekom wissenschaftliche Untersuchungen zu vermehrten Krebserkrankungen in der Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen veranlasst oder unterstützt, oder sind diese geplant? Gleiches gilt für Untersuchungen in Bezug auf Flora und Fauna. (Thema Baumschäden, Insektensterben ... auch hierzu gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen)
7. Wie ist die Informationspolitik der Telekom gegenüber den Kommunen, in denen neue Sendeanlagen aufgestellt bzw. alte „aufgerüstet“ werden? Wie informieren Sie hier über die 8-Wochen-Frist bezüglich der Erklärung der Kommunen für die Mitwirkung?
8. Gibt es innerhalb der Telekom einen Ethikbeauftragten oder einen Ethikrat, der den Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung gegenüber Ihren wirtschaftlichen Konzerninteressen abwägt?
Wir nehmen an, dass auch Sie sehr geehrter Herr Höttges und Ihre Mitarbeiter und Ihre Familien nicht unbedingt in der Nähe von Funkmasten leben wollen. Wie gehen Sie damit persönlich um, dass unser schönes Deutschland zugepflastert wird mit zigtausend Mobilfunkanlagen, und bereits jetzt oder demnächst mit hunderttausenden 5G-Kleinzellen von vier Mobilfunkanbietern? Das hat garantiert einen nachteiligen Effekt auf alle lebenden Organismen. Ist da nicht äußerste Vorsicht und Zurückhaltung geboten?
Wir bitten Sie höflichst um Ihre Antwort bis zum 17.4.2021, wenn möglich unter Einbeziehung eines Kontaktes zu Ihrem Ethikrat bzw. einer ähnlichen Institution in Ihrem Haus. Ihre Antworten werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen.
Mit Dank und freundlichem Gruß,
i. A. Michaela Thiele
Koordination
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
web: www.bvmde.org
mail: info@bvmde.org
phone: 05692 3069954
Anmerkungen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behauptet: “Die Studien, die es gibt, legen keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen nahe.“ Das BfS propagiert 5G mit einer Sicherheit und Gewissheit und das, obwohl es erst wenige Studien explizit zu den künftig von 5G genutzten Frequenzen gibt und viele Studien zu bereits etablierter RF und EMF, die die vom BfS vehement bestrittenen biologischen Effekte eindeutig gezeigt haben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat selbst in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist.
Erst im Dezember 2020 endete ein 12-jähriger Kampf mit der Verurteilung von Prof. Alexander Lerchl wegen der Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie von Prof. Adlkofer. Prof. Lerchl war bis 2011 Mitglied in der deutschen Strahlenschutzkommission und Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung. Damit war er im Mobilfunkbereich der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien. Das Urteil ist nachzulesen unter "Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie".
Das BfS setzt sich nichtsdestotrotz über Hunderte von Studien, die wahrscheinlich nicht das von ihm und der Bundesregierung erwartete digitalisierungsfreundliche, profitable Ergebnis bringen, sowie über Warnungen renommierter Wissenschaftler, Appelle und Petitionen seit Jahren hinweg. Mit welchem Recht? Das Gesamtergebnis der Interphone-Studie trug zum Beispiel dazu bei, dass Wissenschaftler der UN-Krebsforschungsagentur IARC elektromagnetische Strahlung 2011 als „möglicherweise krebserregend“ einstuften. In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) zeigen von den 1.594 biologisch/medizinischen Studien zum Mobilfunk mindestens 800 biologische Effekte. Mindestens 500 Studien weisen ernste gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung nach. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz selbst in Auftrag gegeben.
Henry Lai, Wissenschaftler, Forscher, Biotechniker und Autor des ‚BioInitiative 2012‘ Reports, hat aktuelle Forschungen auf biologische Effekte hin zusammengefasst. Hier die aktuellen Ergebnisse für 2020:
ELF-EMF/Static Field Free Radical (Oxidative Schäden) Studien
(E = Effekte nachgewiesen), (NE= keine Effekte nachgewiesen)
Von insgesamt 263 Studien: E= 235 (89%); NE= 28 (11%)
RFR-Studien zu freien Radikalen (oxidative Schäden)
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
ELF-EMF/Statische Feldkometertest-Studien
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
RFR-Comet-Assay-Studien
Von insgesamt 125 Studien: E= 78 (65%); NE= 47 (35%)
RFR-Studien zu genetischen Effekten
Von 346 Studien: E= 224 (65%); NE= 122 (35%)
ELF-EMF/Static Field Genetic Effects Studies
Von 203 Studien: E= 160 (77%); NE= 43 (23%)
RFR Neurologische Studien
Von insgesamt 335 Studien: E= 244 (73%); NE= 92 (27%)
ELF-EMF/Statische feldneurologische Studien
Von insgesamt 238 Studien: E= 216 (91%); NE= 22 (9%)
Selbst wenn es stimmen sollte, dass die Studienlage nicht eindeutig ist, dass Unsicherheiten bestehen oder dass man die Studien je nach Lesart, Auftraggeber, Erwartung oder Absicht unterschiedlich interpretieren kann, steht unbestreitbar die Möglichkeit einer Gesundheits- und Umweltschädigung im Raume, zumal wir in Zukunft einer nicht nur stark erhöhten, sondern unvorhersehbaren Exposition ausgesetzt sein werden und niemand nirgendwo der Strahlenbelastung aus dem Weg gehen kann. Dass die Strahlenbelastung ansteigen wird, bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung. Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen kann, dass sie unschädlich ist (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Die EU Expertise von Blackman/Forge (2019) führt ausdrücklich aus, dass das Verhalten der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
Wie mit einer solchen Unsicherheit umgegangen werden soll, steht in Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“ Bürger und Bürgerinnen sind in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist! Das BfS kommt seinem Schutz-Auftrag nicht nach!
Frau Dr. Paulinis (BfS Präsidentin) jüngste Aussagen zur absoluten Harmlosigkeit von 5G widersprechen älteren Aussagen wie: “Wir sind dafür, dass der Netzausbau von 5G sehr umsichtig passiert.“ In der 3sat- Sendung nano vom 25.2.2019 forderte sie, dass besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte vor der möglicherweise krebsauslösenden 5G-Strahlung geschützt werden müssten. (Anmerkung: Dann müsste dieser Schutz auch konsequent umgesetzt werden, Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte leben überall in unseren Städten und Dörfern, nicht nur in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Also müssten Städte und Dörfer insgesamt vor dem massiven 5G-Aufbau geschützt werden.)
Wir sind mitnichten gegen technischen Fortschritt. Doch bitte unter Einhaltung unserer Grundrechte, nicht auf Kosten der Umwelt, nicht auf Kosten unserer Gesundheit und bitte nach erfolgter Zustimmung der Bürger. In der 'Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki ‘ wird verbindlich anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.
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Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 28.06.2021. In Ihrer Nachricht verweisen Sie unter anderem auf das Informationszentrum Mobilfunk, welches von Ihnen und Telekommunikationsunternehmen unterstützt wird. Entgegen seiner Behauptung, einen Beitrag zur Transparenz und sachlichen Aufklärung zu leisten, bagatellisiert dieses Informationszentrum Gesundheitsrisiken und bewiesene biologische Effekte. Kurzum: es vertritt eine industriefreundliche Haltung, die mit den Ergebnissen einer selektiven Studienauswahl untermauert wird. Es ist genau diese Selektivität, die wir beim Bundesamt für Strahlenschutz und der ICNIRP monieren. Ihre Argumente und der Verweis auf Informationsbroschüren hinterlassen bei uns den Eindruck, Sie würden sich aus der Affäre ziehen und Ihre Verantwortung als Unternehmen abgeben. Diese haben Sie jedoch in ganz besonderer Weise gegenüber den Verbrauchern Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Unsere einzelnen Fragen haben Sie bedauerlicherweise nicht eingehend beantwortet. Wir bitten dies im Detail noch nachzuholen, denn Ihre Fragen-bezogenen Antworten sind für uns von großer Relevanz.
Wir stellen fest, dass die Bunderegierung mit ihren gesetzlichen Vorgaben die Bevölkerung nicht ausreichend schützt. Es liegt demnach in der gesellschaftlichen und moralisch-ethischen Verantwortung der Mobilfunkfirmen, unabhängig von den Gesetzesvorgaben eigene Wege zu gehen und die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Mobilfunk-Hochfrequenz-Emissionen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Wir zeigen auf: Die Grenzwerte richten sich nahezu ausschließlich an den Interessen der Industrie aus, schützen jedoch nicht die Gesundheit von Lebewesen. Wir übersenden Ihnen einige Fakten mit der Bitte, diese eigenständig und objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Eine zentrale Frage ist: Wie stehen Sie zu Ihrer Verantwortung gegenüber Mensch und Natur?
Vorab: Mit 5G wird die Strahlungsdichte und -belastung defacto zunehmen, sukzessive mit immer höheren Frequenzen, die in ihrer Langzeitwirkung bisher nicht erforscht sind. Dies bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung1. Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen könnte, dass sie unschädlich sei, das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Auch die EU-Expertise von Blackman/Forge (2019)2 führt ausdrücklich aus, dass die Wirkung der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Diese Verordnung orientiert sich an den Richtlinien der ICNIRP. Wie arbeitet diese Kommission? Vereinfacht ausgedrückt: Eine mit simulierter Hirnflüssigkeit gefüllte Plastikpuppe (SAM)3 wird einer 6-, 10- oder 30-minütigen Strahlen-Exposition in einer ansonsten vollständig strahlungsfreien Umgebung ausgesetzt. Anschließend werden akute Erwärmungseffekte berechnet und ein Grenzwert für den Schutz des Menschen ermittelt. Das dürfte Ihnen bekannt sein.
Die zuständige Fachbehörde zur Einhaltung der Grenzwerte ist das BfS. Dieses übernimmt weitestgehend die Einschätzungen und Empfehlungen der ICNIRP. Doch kommt das BfS mittlerweile seinem Schutzauftrag nicht mehr nach, wie die Verbraucherorganisation diagnose:funk4 sehr gut dargestellt hat. ICNIRP ist ein privater Verein, weder demokratisch legitimiert noch irgend jemandem Rechenschaft schuldig. Andere Positionen als die des thermischen Dogmas (Erwärmungseffekt als einzig akzeptierte Wirkung) werden nicht geduldet. ICNIRP ist ein „closed Club“, wie Investigate Europe5 herausgearbeitet hat. Auf Wikipedia steht dazu: „Die Zusammensetzung der Kommission ist weder demokratisch, noch durch wissenschaftliche Eignung begründet.
Die EU-Abgeordneten Klaus Buchner und Michèle Rivasi kommen in ihrem neuesten Report6 über die ICNIRP (siehe PDF im Anhang) zu dem Schluss: "Die Ergebnisse dieser Untersuchung lösen in uns ein unbehagliches Déjà-vu-Gefühl aus: Die Europäischen Behörden - angefangen von der Europäischen Kommission bis hin zu den meisten Mitgliedsstaaten - verschließen einfach ihre Augen vor den realen wissenschaftlichen Fakten und Frühwarnsignalen. Genau dasselbe Szenario haben wir bereits in den Debatten über Tabak, Asbest, Klimawandel und Pestizide erlebt ... Die ICNIRP gibt vor, dass es sich bei ihren Mitgliedern um unabhängige Wissenschaftler handelt, die frei von den eigennützigen Interessen der Telekommunikationsindustrie agieren. Mit diesem Bericht zeigen wir, dass die ICNIRP diesbezüglich mit der Wahrheit spielt oder diese Aussage schlichtweg gelogen ist."
Bereits 1998 gab die ICNIRP ihre 'Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder (bis 300 GHz)' heraus. Diese gelten noch heute weltweit, wenn auch nicht überall. Vor deren Einführung in Neuseeland wurde Dr. Neil Cherry von der Regierung beauftragt, die Richtlinien zu begutachten und die Grenzwertempfehlung der ICNIRP zu überprüfen. Sein Fazit: “Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzeswidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.” (siehe Anhang 2)
Ein weiteres Beispiel für das Versagen der ICNIRP: Prof. Jürgen Bernhardt, ehemaliges Mitglied der ICNIRP, erwiderte 1997 in einer 3sat-Sendung ('Risiko Elektrosmog') auf die Frage nach den Grenzwerten: “Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran“. Auf die Frage des Journalisten, warum man die Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festlege und warum man diese nicht bereits bei geringsten Hinweisen auf eine Gefahr vorsorglich senke, antwortete er: „Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
Selbst diese sich fatalerweise ausschließlich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichtende These stellen wir infrage, denn andere Länder (z.B. China, Russland, die Schweiz, Belgien, Polen, Italien) haben wesentlich niedrigere Grenzwerte und deren Wirtschaft floriert trotzdem. Wenn jedoch Menschen und kommende Generationen geschädigt werden, dann beschädigt dies die gesamtgesellschaftliche Arbeitskraft und damit auch die Wirtschaft.
Die heutigen Grenzwerte schützen wie bereits gesagt nur vor einem einzigen Effekt: dem der Erwärmung. Die schädigenden biologischen Effekte entstehen aber durchweg im nicht-thermischen Bereich, sind also nicht durch Temperaturerhöhungen erklärbar. Dass die Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung und damit die Biologie ausklammern, zeigt ihre Absurdität. Wissenschaftler reklamieren: Um biologische Schäden zu bewerten, sind physikalische Absorptionsparameter nicht maßgebend.
Die Grenzwerte beschreiben nur Mittelwerte, wobei die Spitzenwerte, gerade bei 5G mit dem Beam-forming, punktuell auch höher liegen können. Aber was benötigen wir wirklich? Zur Orientierung:
Den Grenzwert für UMTS hat die ICNIRP auf 10.000.000 µWatt/m² (61 V/m) festgelegt.
Der BUND fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m² zur Gefahrenabwehr (einklagbarer Schutzstandard) und 1 µWatt/m² als Vorsorgewert.
Die natürliche Hintergrundstrahlung, auf die biologische Organismen zum Erhalt ihrer Lebensfunktionen angewiesen sind, liegt bei ca. 0,000001 µW / m² (Neitzke).
Bei 0,001 µW / m² ist die optimale Funktion eines Handys und von WLAN gewährleistet! (mit voller Balkenanzeige, siehe angehängte Tabelle)
„Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“ (Deutsche Bundesregierung, Bundesdrucksache 14/7958, S.14 und 18)
Darüber hinaus agiert ein selbstreferenzielles System aus Organisationen auf Staaten-, EU-und WHO-Ebene, deren Mitglieder in großer Zahl deckungsgleich sind mit denen der ICNIRP, wie das international renommierte Portal MICROWAVENEWS7 erneut dargelegt hat. In einer Studie dazu weist Sarah Starkey 20178 beispielhaft an der inzwischen aufgelösten Beratergruppe AGNIR – einer englischen Variante der deutschen Strahlenschutzkommission – detailliert nach, wie dieses selbstreferenzielle System aufgebaut ist und wie voreingenommen, fehlerhaft und verfälschend es arbeitet. Drei zentrale Bausteine des organisierten Wissenschaftsbetrugs seien:
Selektion: Studien, die Gesundheitsrisiken nachweisen und nicht in Vermarktungskonzepte passen, werden als schlecht gemacht abgewertet, wohingegen auf Studien, die keine schädigenden Effekte nachweisen, Bezug genommen wird. Es ist leider gang und gäbe, dass zu jeder kritischen Studie sofort von der Mobilfunkindustrie finanzierte Gegenstudien in Auftrag gegeben werden.
Auslassungen: Studien, die nicht in das Vermarktungskonzept passen, werden in den Gesamtbeurteilungen der ICNIRP einfach weggelassen oder man teilt nur einen genehmen Teil der Studienergebnisse mit.
Mit dem Betrug durch Sprache wird die Studienlage verschleiert. Eindeutigkeiten werden relativiert, Zweifel gesät, Nebenpunkte aufgebauscht, Risiken wegdiskutiert, sodass das Fazit immer wieder lautet: „Die Datenlage sei widersprüchlich und unzureichend.“
Es geht hier leider nicht um eine ernsthafte, sachliche wissenschaftliche Auseinandersetzung und die daraus zu ziehenden politischen Schlüsse im Sinne des in Europa verankerten Vorsorgeprinzips, sondern schlicht um Produktschutz.
Die Bürger zu verwirren und im Unklaren zu lassen, ist das eine. Aber der eigentliche Adressat dieses organisierten Verharmlosens, Anzweifelns und Ignorierens ist die Politik. Ziel ist es, die Politik von vorsorglichen Entscheidungen, einer aktiven Gesundheitsvorsorge und einer grundlegenden Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der notwendingen, massiven Grenzwertesenkung, abzuhalten. Für eine rechtsstaatliche Demokratie ist es skandalös, wie sehr die zuständigen Behörden ein fester Bestandteil dieser Taktik der Verharmlosung und Vorsorgevermeidung sind. -
Mittlerweile weisen immer mehr Studien9 nach, dass Mobilfunkstrahlung Krebswachstum fördern oder gar Krebs auslösen kann (ATHEM Report 2012 und 2016, sowie die NTP-Studie 2016). In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) stehen 28.754 Studien, davon 1.594 zu Mobilfunk. Von den zuletzt genannten zeigen mindestens 800 biologische Effekte!
Der bisher wohl umfangreichste Review weist nach: Elektromagnetische Felder, auch in den Frequenzen des Mobilfunks, schädigen die Zellen durch oxidativen Zellstress. Er wurde von der Schweizer Regierung finanziert und an der Universität Bern erstellt. Dieser am 06.04.2021 veröffentlichte Review von Dr. David Schürmann und Prof. Dr. Meike Mevissen10, finanziert vom Schweizer Umweltbundesamt und publiziert im "International Journal of Molecular Science", schafft Klarheit durch die umfassende Aufarbeitung der bereits vorliegenden Literatur:
"In dieser Übersicht fassen wir die wichtigsten experimentellen Ergebnisse zu oxidativem Stress im Zusammenhang mit EMF-Exposition aus Tier- und Zellstudien des letzten Jahrzehnts zusammen. Die Beobachtungen werden im Kontext der molekularen Mechanismen und gesundheitsrelevanten Funktionen wie neurologische Funktion, Genomstabilität, Immunantwort und Reproduktion diskutiert. Die meisten Tier- und viele Zellstudien zeigten erhöhten oxidativen Stress, verursacht durch RF-EMF und ELF-MF."
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erwarten aufrichtige, detaillierte Antworten auf unsere Darlegungen. Wir werden diese veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen,
i. A. Michaela Thiele
Koordination
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
web: www.bvmde.org
mail: info@bvmde.org
phone: 05692 3069954
Fußnoten:
1 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf
2 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/IPOL_IDA(2019)631060_EN.pdf
4 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1566
5 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1335 und https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html
6 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1702
7 https://microwavenews.com/news-center/can-who-kick-icnirp-habit
8 https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/reveh-2016-0060/html
10 https://bvmde.org/wp-content/uploads/2021/04/ijms-22-03772.pdf
1 & 1
Wolfhagen, 25.03.2021
Sehr geehrter Herr Dommermuth, sehr geehrte Damen und Herren von 1 & 1,
wir möchten uns vorab kurz vorstellen:
Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland (bvmde.org) ist eine Allianz Mobilfunk kritischer Bürgerinitiativen, die wir in diesem Schreiben vertreten.
Aus unserer Sicht ist der gesundheitliche Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung, welche aus allen deutschen Mobilfunkanlagen emittiert wird, durch unsere Bundesregierung und ihre zuständigen Ministerien und Behörden (BMVI, BMU, BfS und SSK) nicht ausreichend gewährleistet. Darum wenden wir uns unmittelbar an Sie, als größten deutschen Mobilfunkbetreiber, und bitten Sie um eine offizielle Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Telekom, oder welche sind geplant, um die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in der Summe nach dem ALASTA-Prinzip (as low as scientifically and technically possible) zu reduzieren? Wir fragen hier einerseits nach der bereits bestehenden Belastung durch 2G bis 5G, andererseits richtet sich die Frage auf die Vermeidung und Reduzierung der Peaks, die vor allem durch das Beamforming bei 5G hervorgerufen werden können. Nach unserem Kenntnisstand können durch „extreme“ Spitzenbelastungen Schäden der Netzhaut und Hautoberfläche nicht ausgeschlossen werden.
2. Zur Haftungsfrage: Da die Grenzwerte in Deutschland im Ländervergleich extrem hoch angesetzt sind und es in der Eigenverantwortung der Mobilfunkbetreiber liegen müsste, die Menschen (vor allem Kinder, Ältere, Schwache, Kranke, Elektrohypersensible) bestmöglich zu schützen, interessiert uns weiterhin, wie bzw. ob die Telekom im Schadenfall konkret abgesichert ist?
3. Weiterhin ist es für uns von Interesse, aus welchen Gründen sich die Telekom auf Grenzwerte verlässt, für deren Bestimmung ausschließlich thermische Gesundheits-Effekte berücksichtigt werden, und nicht auch die viel weitreichenderen athermischen Effekte, zu denen mannigfache Untersuchungen, insbesondere Langzeitstudien, vorliegen? (533 Studien dieser Datenbank zeigen biologische Effekte durch elektromagnetische Felder)
4. Welche Maßnahmen hat die Telekom zum Schutz der bis zu 8 Millionen in Deutschland lebenden Elektrohypersensiblen ergriffen, bzw. welche sind geplant?
Bitte erklären Sie uns Ihre Pläne zur Errichtung von mobilfunkfreien Zonen in städtischen und ländlichen Gebieten, in Krankenhäusern, Kindergärten und Grundschulen sowie auch in Naherholungs- und Naturschutzgebieten.
5. Bis wann wird es ausgewiesene „weiße“ Zonen geben, in denen sich unsere elektrohypersensiblen Bürger*innen dauerhaft ansiedeln können, ohne Angst haben zu müssen, dass bald auch dort wieder Mobilfunksendeanlagen aufgebaut werden?
6. Hat die Telekom wissenschaftliche Untersuchungen zu vermehrten Krebserkrankungen in der Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen veranlasst oder unterstützt, oder sind diese geplant? Gleiches gilt für Untersuchungen in Bezug auf Flora und Fauna. (Thema Baumschäden, Insektensterben ... auch hierzu gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen)
7. Wie ist die Informationspolitik der Telekom gegenüber den Kommunen, in denen neue Sendeanlagen aufgestellt bzw. alte „aufgerüstet“ werden? Wie informieren Sie hier über die 8-Wochen-Frist bezüglich der Erklärung der Kommunen für die Mitwirkung?
8. Gibt es innerhalb der Telekom einen Ethikbeauftragten oder einen Ethikrat, der den Schutz der Bevölkerung vor hochfrequenter Strahlung gegenüber Ihren wirtschaftlichen Konzerninteressen abwägt?
Wir nehmen an, dass auch Sie sehr geehrter Herr Höttges und Ihre Mitarbeiter und Ihre Familien nicht unbedingt in der Nähe von Funkmasten leben wollen. Wie gehen Sie damit persönlich um, dass unser schönes Deutschland zugepflastert wird mit zigtausend Mobilfunkanlagen, und bereits jetzt oder demnächst mit hunderttausenden 5G-Kleinzellen von vier Mobilfunkanbietern? Das hat garantiert einen nachteiligen Effekt auf alle lebenden Organismen. Ist da nicht äußerste Vorsicht und Zurückhaltung geboten?
Wir bitten Sie höflichst um Ihre Antwort bis zum 17.4.2021, wenn möglich unter Einbeziehung eines Kontaktes zu Ihrem Ethikrat bzw. einer ähnlichen Institution in Ihrem Haus. Ihre Antworten werden wir auf unserer Webseite veröffentlichen.
Mit Dank und freundlichem Gruß,
i. A. Michaela Thiele
Koordination
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
web: www.bvmde.org
mail: info@bvmde.org
phone: 05692 3069954
Anmerkungen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behauptet: “Die Studien, die es gibt, legen keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen nahe.“ Das BfS propagiert 5G mit einer Sicherheit und Gewissheit und das, obwohl es erst wenige Studien explizit zu den künftig von 5G genutzten Frequenzen gibt und viele Studien zu bereits etablierter RF und EMF, die die vom BfS vehement bestrittenen biologischen Effekte eindeutig gezeigt haben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat selbst in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist.
Erst im Dezember 2020 endete ein 12-jähriger Kampf mit der Verurteilung von Prof. Alexander Lerchl wegen der Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie von Prof. Adlkofer. Prof. Lerchl war bis 2011 Mitglied in der deutschen Strahlenschutzkommission und Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung. Damit war er im Mobilfunkbereich der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien. Das Urteil ist nachzulesen unter "Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie".
Das BfS setzt sich nichtsdestotrotz über Hunderte von Studien, die wahrscheinlich nicht das von ihm und der Bundesregierung erwartete digitalisierungsfreundliche, profitable Ergebnis bringen, sowie über Warnungen renommierter Wissenschaftler, Appelle und Petitionen seit Jahren hinweg. Mit welchem Recht? Das Gesamtergebnis der Interphone-Studie trug zum Beispiel dazu bei, dass Wissenschaftler der UN-Krebsforschungsagentur IARC elektromagnetische Strahlung 2011 als „möglicherweise krebserregend“ einstuften. In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) zeigen von den 1.594 biologisch/medizinischen Studien zum Mobilfunk mindestens 800 biologische Effekte. Mindestens 500 Studien weisen ernste gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung nach. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz selbst in Auftrag gegeben.
Henry Lai, Wissenschaftler, Forscher, Biotechniker und Autor des ‚BioInitiative 2012‘ Reports, hat aktuelle Forschungen auf biologische Effekte hin zusammengefasst. Hier die aktuellen Ergebnisse für 2020:
ELF-EMF/Static Field Free Radical (Oxidative Schäden) Studien
(E = Effekte nachgewiesen), (NE= keine Effekte nachgewiesen)
Von insgesamt 263 Studien: E= 235 (89%); NE= 28 (11%)
RFR-Studien zu freien Radikalen (oxidative Schäden)
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
ELF-EMF/Statische Feldkometertest-Studien
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
RFR-Comet-Assay-Studien
Von insgesamt 125 Studien: E= 78 (65%); NE= 47 (35%)
RFR-Studien zu genetischen Effekten
Von 346 Studien: E= 224 (65%); NE= 122 (35%)
ELF-EMF/Static Field Genetic Effects Studies
Von 203 Studien: E= 160 (77%); NE= 43 (23%)
RFR Neurologische Studien
Von insgesamt 335 Studien: E= 244 (73%); NE= 92 (27%)
ELF-EMF/Statische feldneurologische Studien
Von insgesamt 238 Studien: E= 216 (91%); NE= 22 (9%)
Selbst wenn es stimmen sollte, dass die Studienlage nicht eindeutig ist, dass Unsicherheiten bestehen oder dass man die Studien je nach Lesart, Auftraggeber, Erwartung oder Absicht unterschiedlich interpretieren kann, steht unbestreitbar die Möglichkeit einer Gesundheits- und Umweltschädigung im Raume, zumal wir in Zukunft einer nicht nur stark erhöhten, sondern unvorhersehbaren Exposition ausgesetzt sein werden und niemand nirgendwo der Strahlenbelastung aus dem Weg gehen kann. Dass die Strahlenbelastung ansteigen wird, bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung. Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen kann, dass sie unschädlich ist (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Die EU Expertise von Blackman/Forge (2019) führt ausdrücklich aus, dass das Verhalten der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
Wie mit einer solchen Unsicherheit umgegangen werden soll, steht in Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“ Bürger und Bürgerinnen sind in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist! Das BfS kommt seinem Schutz-Auftrag nicht nach!
Frau Dr. Paulinis (BfS Präsidentin) jüngste Aussagen zur absoluten Harmlosigkeit von 5G widersprechen älteren Aussagen wie: “Wir sind dafür, dass der Netzausbau von 5G sehr umsichtig passiert.“ In der 3sat- Sendung nano vom 25.2.2019 forderte sie, dass besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte vor der möglicherweise krebsauslösenden 5G-Strahlung geschützt werden müssten. (Anmerkung: Dann müsste dieser Schutz auch konsequent umgesetzt werden, Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte leben überall in unseren Städten und Dörfern, nicht nur in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Also müssten Städte und Dörfer insgesamt vor dem massiven 5G-Aufbau geschützt werden.)
Wir sind mitnichten gegen technischen Fortschritt. Doch bitte unter Einhaltung unserer Grundrechte, nicht auf Kosten der Umwelt, nicht auf Kosten unserer Gesundheit und bitte nach erfolgter Zustimmung der Bürger. In der 'Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki ‘ wird verbindlich anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.
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vielen Dank für Ihr freundliches Schreiben vom 16.04.2021. Darin berufen Sie sich auf schützende Grenzwerte sowie das Bundesamt für Strahlenschutz, BfS. Unsere einzelnen Fragen haben Sie bedauerlicherweise nicht eingehend beantwortet (siehe Anhang 'Brief 1&1 Drillisch). Wir bitten dies im Detail noch nachzuholen, denn Ihre Fragen-bezogenen Antworten sind für uns von großer Relevanz.
Wir stellen fest, dass die Bunderegierung mit ihren gesetzlichen Vorgaben die Bevölkerung nicht ausreichend schützt. Es liegt demnach in der gesellschaftlichen und moralisch-ethischen Verantwortung der Mobilfunkfirmen, unabhängig von den Gesetzesvorgaben eigene Wege zu gehen und die Gesundheitsbelastung der Bevölkerung durch Mobilfunk-Hochfrequenz-Emissionen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
Wir zeigen auf: Die Grenzwerte richten sich nahezu ausschließlich an den Interessen der Industrie aus, schützen jedoch nicht die Gesundheit von Lebewesen. Wir übersenden Ihnen einige Fakten mit der Bitte, diese eigenständig und objektiv auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Eine zentrale Frage ist: Wie stehen Sie zu Ihrer Verantwortung gegenüber Mensch und Natur?
Vorab: Mit 5G wird die Strahlungsdichte und -belastung defacto zunehmen, sukzessive mit immer höheren Frequenzen, die in ihrer Langzeitwirkung bisher nicht erforscht sind. Dies bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung [1] . Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen könnte, dass sie unschädlich sei (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Auch die EU-Expertise von Blackman/Forge (2019) [2] führt ausdrücklich aus, dass die Wirkung der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Diese Verordnung orientiert sich an den Richtlinien der ICNIRP. Wie arbeitet diese Kommission? Vereinfacht ausgedrückt: Eine mit simulierter Hirnflüssigkeit gefüllte Plastikpuppe (SAM) [3] wird einer 6-, 10- oder 30-minütigen Strahlen-Exposition in einer ansonsten vollständig strahlungsfreien Umgebung ausgesetzt. Anschließend werden akute Erwärmungseffekte berechnet und ein Grenzwert für den Schutz des Menschen ermittelt. Das dürfte Ihnen bekannt sein.
Die zuständige Fachbehörde zur Einhaltung der Grenzwerte ist das BfS (Bundesamt für Strahlenschutz). Dieses übernimmt weitestgehend die Einschätzungen und Empfehlungen der ICNIRP. Doch kommt das BfS mittlerweile seinem Schutzauftrag nicht mehr nach, wie die Verbraucherorganisation diagnose:funk sehr gut dargestellt hat [4] . ICNIRP ist ein privater Verein, weder demokratisch legitimiert noch irgend jemandem Rechenschaft schuldig. Andere Positionen als die des thermischen Dogmas (Erwärmungseffekt als einzig akzeptierte Wirkung) werden nicht geduldet. ICNIRP ist ein „closed Club“, wie Investigate Europe [5] herausgearbeitet hat. Auf Wikipedia steht dazu: „Die Zusammensetzung der Kommission ist weder demokratisch, noch durch wissenschaftliche Eignung begründet“.
Die EU-Abgeordneten Klaus Buchner und Michèle Rivasi kommen in ihrem neuesten Report über die ICNIRP (s. PDF im Anhang) zu dem Schluss: "Die Ergebnisse dieser Untersuchung lösen in uns ein unbehagliches Déjà-vu-Gefühl aus: Die Europäischen Behörden - angefangen von der Europäischen Kommission bis hin zu den meisten Mitgliedsstaaten - verschließen einfach ihre Augen vor den realen wissenschaftlichen Fakten und Frühwarnsignalen. Genau dasselbe Szenario haben wir bereits in den Debatten über Tabak, Asbest, Klimawandel und Pestizide erlebt ... Die ICNIRP gibt vor, dass es sich bei ihren Mitgliedern um unabhängige Wissenschaftler handelt, die frei von den eigennützigen Interessen der Telekommunikationsindustrie agieren. Mit diesem Bericht zeigen wir, dass die ICNIRP diesbezüglich mit der Wahrheit spielt oder diese Aussage schlichtweg gelogen ist." [6]
Bereits 1998 gab die ICNIRP ihre 'Richtlinien für die Begrenzung der Exposition durch zeitlich veränderliche elektrische, magnetische und elektro-magnetische Felder (bis 300 GHz)' heraus. Diese gelten noch heute weltweit, wenn auch nicht überall. Vor deren Einführung in Neuseeland wurde Dr. Neil Cherry von der Regierung beauftragt, die Richtlinien zu begutachten und die Grenzwertempfehlung der ICNIRP zu überprüfen. Sein Fazit: “Die ICNIRP-Richtlinie ist fehlerhaft und gesetzeswidrig. Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.” (s. Anhang 2)
Ein weiteres Beispiel für das Versagen der ICNIRP: Prof. Jürgen Bernhardt, ehemaliges Mitglied der ICNIRP, erwiderte 1997 in einer 3sat-Sendung ('Risiko Elektrosmog') auf die Frage nach den Grenzwerten: “Zweifelsfrei verstanden haben wir bei den hochfrequenten Feldern nur die thermische Wirkung, und nur auf dieser Basis können wir derzeit Grenzwerte festlegen. Es gibt darüber hinaus Hinweise auf krebsfördernde Wirkungen und Störungen an der Zellmembran“. Auf die Frage des Journalisten, warum man die Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festlege und warum man diese nicht bereits bei geringsten Hinweisen auf eine Gefahr vorsorglich senke, antwortete er: „Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet."
Selbst diese sich fatalerweise ausschließlich an wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausrichtende These stellen wir infrage, denn andere Länder (z.B. China, Russland, die Schweiz, Belgien, Polen, Italien) haben wesentlich niedrigere Grenzwerte und deren Wirtschaft floriert trotzdem. Wenn jedoch Menschen und kommende Generationen geschädigt werden, dann beschädigt dies die gesamtgesellschaftliche Arbeitskraft und somit die gesamte Wirtschaft.
Die heutigen Grenzwerte schützen wie bereits gesagt nur vor einem einzigen Effekt: dem der Erwärmung. Die schädigenden biologischen Effekte entstehen aber durchweg im nicht-thermischen Bereich, sind also nicht durch Temperaturerhöhungen erklärbar. Dass die Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte der Mobilfunkstrahlung und damit die Biologie ausklammern, zeigt ihre Absurdität. Wissenschaftler reklamieren: Um biologische Schäden zu bewerten, sind physikalische Absorptionsparameter nicht maßgebend. Die Grenzwerte beschreiben nur Mittelwerte, wobei die Spitzenwerte, gerade bei 5G mit dem Beam-forming, punktuell auch höher liegen können. Aber was benötigen wir wirklich?
Zur Orientierung:
Den Grenzwert für UMTS hat die ICNIRP auf 10.000.000 µWatt/m² (61 V/m) festgelegt. Der BUND fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m² zur Gefahrenabwehr (einklagbarer Schutzstandard) und 1 µWatt/m² als Vorsorgewert.
Die natürliche Hintergrundstrahlung, auf die biologische Organismen zum Erhalt ihrer Lebensfunktionen angewiesen sind, liegt bei ca. 0,000001 µW / m² (Neitzke).
Bei 0,001 µW / m² ist die optimale Funktion eines Handys und von WLAN gewährleistet! (mit voller Balkenanzeige, siehe angehängte Tabelle)
„Bei der Ableitung der geltenden Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden.“ (Deutsche Bundesregierung, Bundesdrucksache 14/7958, S. 14 und 18)
Darüber hinaus agiert ein selbstreferenzielles System aus Organisationen auf Staaten-, EU und WHO-Ebene, deren Mitglieder in großer Zahl deckungsgleich sind mit denen der ICNIRP, wie das international renommierte Portal MICROWAVENEWS erneut dargelegt hat [7] . In einer Studie dazu weist Sarah Starkey 2017 beispielhaft an der inzwischen aufgelösten Beratergruppe AGNIR – einer englischen Variante der deutschen Strahlenschutzkommission – detailliert nach, wie dieses selbstreferenzielle System aufgebaut ist und wie voreingenommen, fehlerhaft und verfälschend es arbeitet [8] .
Drei zentrale Bausteine des organisierten Wissenschaftsbetrugs seien:
Selektion: Studien, die Gesundheitsrisiken nachweisen und nicht in Vermarktungskonzepte passen, werden als schlecht gemacht abgewertet, wohingegen auf Studien, die keine schädigenden Effekte nachweisen, Bezug genommen wird. Es ist leider gang und gäbe, dass zu jeder kritischen Studie sofort von der Mobilfunkindustrie finanzierte Gegenstudien in Auftrag gegeben werden.
Auslassungen: Studien, die nicht in das Vermarktungskonzept passen, werden in den Gesamtbeurteilungen der ICNIRP einfach weggelassen oder man teilt nur einen genehmen Teil der Studienergebnisse mit.
Mit dem Betrug durch Sprache wird die Studienlage verschleiert. Eindeutigkeiten werden relativiert, Zweifel gesät, Nebenpunkte aufgebauscht, Risiken wegdiskutiert, sodass das Fazit immer wieder lautet: „Die Datenlage sei widersprüchlich und unzureichend.“ Es geht hier leider nicht um eine ernsthafte, sachliche wissenschaftliche Auseinandersetzung und die daraus zu ziehenden politischen Schlüsse im Sinne des in Europa verankerten Vorsorgeprinzips, sondern schlicht um Produktschutz.
Die Bürger zu verwirren und im Unklaren zu lassen, ist das eine. Aber der eigentliche Adressat dieses organisierten Verharmlosens, Anzweifelns und Ignorierens ist die Politik. Ziel ist es, die Politik von vorsorglichen Entscheidungen, einer aktiven Gesundheitsvorsorge und einer grundlegenden Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel der notwendigen, massiven Grenzwertesenkung, abzuhalten. Für eine rechtsstaatliche Demokratie ist es skandalös, wie sehr die zuständigen Behörden ein fester Bestandteil dieser Taktik der Verharmlosung und Vorsorgevermeidung sind. -
Mittlerweile weisen immer mehr Studien [9] nach, dass Mobilfunkstrahlung Krebswachstum fördern oder gar Krebs auslösen kann (ATHEM Report 2012 und 2016, sowie die NTP-Studie 2016). In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) stehen 28.754 Studien, davon 1.594 zu Mobilfunk. Von Letztgenannten zeigen mindestens 800 biologische Effekte!
Der bisher wohl umfangreichste Review weist nach: Elektromagnetische Felder, auch in den Frequenzen des Mobilfunks, schädigen die Zellen durch oxidativen Zellstress. Er wurde von der Schweizer Regierung finanziert und an der Universität Bern erstellt. Dieser am 06.04.2021 veröffentlichte Review von Dr. David Schürmann und Prof. Dr. Meike Mevissen [10], finanziert vom Schweizer Umweltbundesamt und publiziert im "International Journal of Molecular Science", schafft Klarheit durch die umfassende Aufarbeitung der bereits vorliegenden Literatur:
"In dieser Übersicht fassen wir die wichtigsten experimentellen Ergebnisse zu oxidativem Stress im Zusammenhang mit EMF-Exposition aus Tier- und Zellstudien des letzten Jahrzehnts zusammen. Die Beobachtungen werden im Kontext der molekularen Mechanismen und gesundheitsrelevanten Funktionen wie neurologische Funktion, Genomstabilität, Immunantwort und Reproduktion diskutiert. Die meisten Tier- und viele Zellstudien zeigten erhöhten oxidativen Stress, verursacht durch RF-EMF und ELF-MF."
Sehr geehrte Damen und Herren, wir erwarten aufrichtige, detaillierte Antworten auf unsere Darlegungen. Wir werden diese veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Michaela Thiele
- Koordination -
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland
Fußnoten:
1 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/062/1906270.pdf
2 https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/IDAN/2019/631060/IPOL_IDA(2019)631060_EN.pdf
4 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1566
5 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1335 und https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html
6 https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1702
7 https://microwavenews.com/news-center/can-who-kick-icnirp-habit
8 https://www.degruyter.com/document/doi/10.1515/reveh-2016-0060/html
10
https://bvmde.org/wp-content/uploads/2021/04/ijms-22-03772.pdf
Sehr geehrte Frau Thiele,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Themenkomplex sind wir, wie in unserem Schreiben vom 16.04.2021 bereits ausgeführt, im regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Fachbehörden.
Eine gute Übersicht hierzu finden Sie zudem (wie ebenfalls in unserem Schreiben vom 16.04.2021 ausgeführt) in dem umfangreichen Angebot des Informationszentrums Mobilfunk (https://www.informationszentrum-mobilfunk.de/).
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Jorns
Expert Regulatory Affairs
1&1 Telecom GmbH | Bahnallee 7 | FOC | 56410 Montabaur | Germany
Phone: +49 2602 96 1608
Mobil: +49 172 3583122
E-Mail: sebastian.jorns@1und1.de
Hauptsitz Montabaur, Amtsgericht Montabaur, HRB 22331, WEEE-Reg.-Nr. DE13470330
Geschäftsführer: Cretièn Brandsma, Jana Brendel, Robin Harries, Thomas Henkel, Markus Huhn, Michael Martin, Alessandro Nava, Martin Witt
Sehr geehrter Herr Jorns,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Juni, bei dem wir Inhalte und konkrete Antworten auf unsere Fragen vermissen, was uns als Betroffene in keinster Weise zufriedenstellt.
In Ihrer Antwort verweisen Sie uns wie un- bzw. desinformierte Menschen auf die Webseite des Informationszentrums Mobilfunk, welches von Ihrem Unternehmen neben anderen Telekommunikationsunternehmen unterstützt wird. Entgegen seiner Behauptung, einen Beitrag zur Transparenz und sachlichen Aufklärung zu leisten, bagatellisiert dieses Informationszentrum Gesundheitsrisiken und bewiesene biologische Effekte. Kurzum: es vertritt eine industriefreundliche Haltung, die mit den Ergebnissen einer selektiven Studienauswahl untermauert wird. Es ist genau diese Selektivität, die wir beim Bundesamt für Strahlenschutz und der ICNIRP monieren. Des weiteren betonen Sie, Sie befänden sich im Austausch mit Fachbehörden. Ein Austausch hat keinerlei Aussagekraft. Ihre Argumente hinterlassen bei uns den Eindruck, Sie würden sich aus der Affäre ziehen und Ihre Verantwortung als Unternehmen abgeben. Diese haben Sie jedoch in ganz besonderer Weise gegenüber den Verbrauchern Ihrer Produkte und Dienstleistungen.
Wir bitten Sie, die acht Fragen in unserem ersten Schreiben vom 25. März eingehend zu beantworten sowie auf die Frage nach Ihrer Verantwortung für Mensch und Natur in unserem zweiten Schreiben vom 24. Mai einzugehen. Ihre Antworten sind für unser Bündnis und gesellschaftlich von großer Relevanz und werden auf unserer Webseite veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Michaela Thiele
Koordiation
Bündnis Verantwortungvoller Mobilfunk Deutschland
web: https://bvmde.org
mail: info@bvmde.org
Sehr geehrte Frau Thiele,
unserer Unternehmen nimmt die Verantwortung für Mensch und Natur sehr ernst und handelt daher nach fundierten, wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Das Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) stellt hinsichtlich Mobilfunk den aktuellen Erkenntnisstand für die Allgemeinheit verständlich dar. Beispielweise auch die Bewertungen des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), welches für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung arbeitet (https://www.bfs.de/DE/bfs/wir/wir_node.html). Das Bundesamt hat in einer jüngeren Veröffentlichungen „5G – Die 5. Mobilfunk-Generation“ auch die von Ihnen angeführten Bedenken aufgegriffen. In der Gesamtschau aller vorhandenen Studien und unter Berücksichtigung ihrer Qualität kommt das BfS zu dem Fazit, dass bei Einhaltung der bestehenden Grenzwerte nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsschädigenden Effekte zu erwarten sind.
Sollten Sie weitere Fragen diesbezüglich haben, wenden Sie sich bitte direkt an das IZMF.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Jorns
Expert Regulatory Affairs
1&1 Telecom GmbH | Bahnallee 7 | FOC | 56410 Montabaur | Germany
Phone: +49 2602 96 1608
Mobil: +49 172 3583122
E-Mail: sebastian.jorns@1und1.de
Deutsche Bahn
An die Deutsche Bahn AG
Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten
Potsdamer Platz 210785 Berlin
25.09.2023
Einrichtung funkarmer Zonen im Fernverkehr der DB für die Teilhabe von elektrohypersensiblen (EHS) Menschen am öffentlichen Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DB bietet in ihren Zügen immer bessere Voraussetzungen für funkbasierte Kommunikation. In der Presse wurde berichtet, dass Sie sogar die Fensterscheiben der Waggons so behandeln möchten, dass mehr Funkstrahlung von außen im Innenbereich landet. Viele Zugreisende begrüßen das verständlicherweise.
Es ist jedoch aus Studien und Erfahrungen bekannt, dass Funkstrahlung die Gesundheit und Befindlichkeit von Menschen generell beeinträchtigen kann. Besonders sind elektrohypersensible Menschen betroffen, die die verschiedensten gesundheitlichen Belastungen dadurch erleben. Die Anzahl dieser EHS-Betroffenen steigt mit zunehmender Funkstrahlung in unserer Umwelt. Die Studie von BEVINGTON (2019) in der Anlage ermittelte in Großbritannien allein unter Arbeitnehmerinnen eine Anzahl, die ungefähr so groß ist wie die der Blinden. UmweltmedizinerInnen nehmen dazu in der Leitlinie zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten der EUROPAEM 2016 Stellung. WLAN hat laut dem weltweit größten Studienüberblick von WILKE (2018) eine besonders belastende Wirkung durch oxidativen Zellstress. Das heißt, dass EHS-Betroffene keine längeren Strecken mehr mit dem Zug fahren, geschweige denn in Nachtzügen schlafen können. Sie sind dadurch von der Teilhabe am öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Deshalb sind für diesen Personenkreis funkarme Abteile so wichtig, sprich
ohne WLAN
ohne funkenden Geräte von Mitreisenden
ohne oder nur kaum von außen eindringende Funkstrahlung
In den sehr schätzenswerten Ruhebereichen der Intercitys und ICEs fällt zwar die akustische Belästigung weg, aber die WLAN/Mobilfunk Strahlenbelastung bleibt für die EHS-Betroffenen eine zu hohe gesundheitliche Belastung und führt somit zur Vermeidung von Bahnreisen.
Bitte nennen Sie uns ein DB-Gremium, in dem wir mit Ihnen Lösungen für EHS-Betroffene erarbeiten können, um auch dieser Personengruppe Fernreisen mit der DB zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen i.A. für das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk in Deutschland e.V. und die UnterstützerInnen
Dipl.-Physiker Dr. Falk Fischer
Valderstr. 28
50374 Erftstadt
Email: info@bvmde.org
Dieses Anliegen des bvmde wird unterstützt von:
Barbara Dohmen, Allgemein- und Umweltmedizinerin, Dr.med. Monika Krout, Fachärztin für Allgemeinmedizin, beide vom Vorstand der www.kompetenzinitiative.com zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e.V.
Dipl.-Ing. Jörn Gutbier, Architekt und Baubiologe, 1. Vorsitzender der unabhängigen Verbraucherschutzorganisation www.diagnose-funk.org
Dr. Claus Scheingraber, Vorstand des Arbeitskreises Elektrobiologie e. V. www.elektrobiologie.org
Thomas Thraen, Facharzt für Psychosomatische Medizin, im Vorstand des www.BVMDE.org
Dipl.-Psych. Hanna Tlach, Sprecherin des AK Esmog im www.BUND-Konstanz.de/nachhaltiges-Leben/Elektrosmog und im Vorstand der Interdisziplinären Gesellschaft für Umweltmedizin www.igumed.de
Thomas Warmbold, EHS-Betroffener und 1. Vorsitzender des Vereins www.gesund-vernetzt.de
Nachrichtlich geht der Brief an:
Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister
Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Volker Wissing, Bundesverkehrsminister
MdB Matthias Gastel
MdB Ingo Schäfer
Klaus Müller von der Bundesnetzagentur
den Behindertenbeauftragten der Bundesregierung
Verena Bentele, Vorsitzende des VdK
Anhang
Zum theoretischen Hintergrund siehe auch
die Studiendatenbank www.emfdata.org
das Forum für EHS-Betroffene www.diagnose-ehs.org und
www.kompetenzinitiative.com/weissbuch-elektromagnetische-felder von Prof. Wilfried Kühling
www.kompetenzinitiative.com/auf-die-wissenschaft-hoeren-nicht-nur-bei-der-klimakrise-auch-beim-mobilfunk von Dr.-Ing. Hans Schmidt
www.kompetenzinitiative.com/elektrohypersensibilitaet-psychisch-oder-somatisch-das-ist-nicht-die-frage von Dipl.-Psych. Hanna Tlach et al.
https://kompetenzinitiative.com/europaem-emf-guideline-2016 Leitlinie zur Prävention, Diagnostik und Therapie EMF-bedingter Beschwerden und Krankheiten, erstellt von der European Academy of Environmental Medicine (Europaem)https://www.diagnose-funk.org/download.php?field=filename&id=409&class=DownloadItem Studienüberblick von Dipl. biol. Isabel Wilke von 2018 als pdf-Datei
Die WHO stufte niederfrequente 2003 und hochfrequente EMF 2011 in Stufe 2B der potentiellen Karzinogene ein (wie DDT) und klassifiziert durch Funkstrahlung bewirkte Elektrosensibilität in der ICD mit der Kennziffer Z58.
Der Technikfolgenausschuss des Europäischen Parlaments kam 2021 in der STOA-Studie zu dem Ergebnis: Mobilfunkstrahlung schädigt die Gesundheit und das mache eine Schutz- und Vorsorgepolitik zwingend notwendig. Ebenso fordert der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) im Amtsblatt der EU 2022 Schutz vor elektromagnetischer Verschmutzung und Einhaltung des in Europa gültigen Vorsorgeprinzips und Schutzbereiche für Elektrohypersensible.
Auch der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (TAB) des Deutschen Bundestags vom 14.02.2023 dokumentiert viele belastbare wissenschaftliche Studien zu Elektromagnetischen Frequenzen (EMF), u.a. zum Krebsrisiko, zur Wirkung auf Kinder und zu Schädigungen durch oxidativen Stress (https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1740) und fordert „umsichtige Vermeidung“ von EMF.
Der TAB Bericht fordert, kritische Bürgerinitiativen beim weiteren Mobilfunkausbau einzubeziehen, was das BfS bisher versäumt und was wir hiermit als bvmde e.V. gegenüber der Deutschen Bahn einlösen.
Wir beziehen uns auf Ihre Webseite – Zitat: …...Kontaktstelle für kundenbezogene Behindertenangelegenheiten ..., um konzernübergreifend die Anliegen von Reisenden mit Behinderungen, Behindertenverbänden und politischen Gremien zu koordinieren. Als zentraler Ansprechpartner definiert diese Kontaktstelle alle die Deutsche Bahn betreffenden Marketinganforderungen aus Sicht von Menschen mit Behinderungen, und steuert in Zusammenarbeit mit den zuständigen Konzerngesellschaften Maßnahmen der Barrierefreiheit für diese Zielgruppe.Bereits 2003 wurde eine Programmbegleitende Arbeitsgruppe, bestehend aus vom Deutschen Behindertenrat benannten Vertreter:innen und Ansprechparter:innen aus den Konzern-gesellschaften der Deutschen Bahn, gebildet. In einem regelmäßigen partnerschaftlichen Austausch werden wichtige Detailfragen zu anstehenden Umsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Fahrzeuge, Information und Service aus den Programmen diskutiert. So stellt die Deutsche Bahn sicher, dass die Zielgruppe ihre Expertise einbringen und ihre spezifischen Bedürfnisse Berücksichtigung finden können. Die Gespräche werden durch Vertreter:innen des Büro des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und des Eisenbahnbundesamts kontinuierlich begleitet.Aus einem permanenten Dialog und der intensiven Zusammenarbeit resultieren ein offener Erfahrungs- und Gedankenaustausch sowie zusätzliche Synergieeffekte, durch die zukünftig das Reisen für alle Menschen mit Behinderungen attraktiver werden wird.
Anmerkung: Die deutsche Gesetzesdefinition des Behindertenbegriffs beruht auf der Behindertenrechtsdefinition der Vereinten Nationen und umfasst „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“. Daraus lässt sich schließen, dass jeder Mensch, der in irgendeiner Art und Weise von der kompletten Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen ist, als behindert angesehen werden kann und ihm ein Anspruch auf die Rechte aus der Behindertenrechtskonvention zugesprochen wird.
Bereits im Jahr 2022 wurde der DB eine Petition zum Thema „Mobilfunkfreie Zonen in den Zügen der Deutschen Bahn“ mit über 3000 Unterschriften überreicht von der Betroffenen Elke Schneider; openpetition.de/petition/online/mobilfunkfreie-zonen-in-den-zuegen-der-deutschen-bahn
Anlage: Die Studie von BEVINGTON (2019) "The Prevalence of People with Restricted Access to Work in Manmade Electromagnetic Environments"
Anmerkungen:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) behauptet: “Die Studien, die es gibt, legen keine Hinweise auf gesundheitliche Auswirkungen nahe.“ Das BfS propagiert 5G mit einer Sicherheit und Gewissheit und das, obwohl es erst wenige Studien explizit zu den künftig von 5G genutzten Frequenzen gibt und viele Studien zu bereits etablierter RF und EMF, die die vom BfS vehement bestrittenen biologischen Effekte eindeutig gezeigt haben. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat selbst in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist.
Erst im Dezember 2020 endete ein 12-jähriger Kampf mit der Verurteilung von Prof. Alexander Lerchl wegen der Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie von Prof. Adlkofer. Prof. Lerchl war bis 2011 Mitglied in der deutschen Strahlenschutzkommission und Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung. Damit war er im Mobilfunkbereich der höchstrangige deutsche Strahlenschutzbeauftragte, Berater der Bundesregierung und Repräsentant des deutschen Staates in internationalen Gremien. Das Urteil ist nachzulesen unter "Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie".
Das BfS setzt sich nichtsdestotrotz über Hunderte von Studien, die wahrscheinlich nicht das von ihm und der Bundesregierung erwartete digitalisierungsfreundliche, profitable Ergebnis bringen, sowie über Warnungen renommierter Wissenschaftler, Appelle und Petitionen seit Jahren hinweg. Mit welchem Recht? Das Gesamtergebnis der Interphone-Studie trug zum Beispiel dazu bei, dass Wissenschaftler der UN-Krebsforschungsagentur IARC elektromagnetische Strahlung 2011 als „möglicherweise krebserregend“ einstuften. In der Datenbank der Bundesregierung (EMF-Portal) zeigen von den 1.594 biologisch/medizinischen Studien zum Mobilfunk mindestens 800 biologische Effekte. Mindestens 500 Studien weisen ernste gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung nach. Eine dieser Studien wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz selbst in Auftrag gegeben.
Henry Lai, Wissenschaftler, Forscher, Biotechniker und Autor des ‚BioInitiative 2012‘ Reports, hat aktuelle Forschungen auf biologische Effekte hin zusammengefasst. Hier die aktuellen Ergebnisse für 2020:
ELF-EMF/Static Field Free Radical (Oxidative Schäden) Studien
(E = Effekte nachgewiesen), (NE= keine Effekte nachgewiesen)
Von insgesamt 263 Studien: E= 235 (89%); NE= 28 (11%)
RFR-Studien zu freien Radikalen (oxidative Schäden)
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
ELF-EMF/Statische Feldkometertest-Studien
Von insgesamt 261 Studien: E= 240 (91%); NE= 21 (9%)
RFR-Comet-Assay-Studien
Von insgesamt 125 Studien: E= 78 (65%); NE= 47 (35%)
RFR-Studien zu genetischen Effekten
Von 346 Studien: E= 224 (65%); NE= 122 (35%)
ELF-EMF/Static Field Genetic Effects Studies
Von 203 Studien: E= 160 (77%); NE= 43 (23%)
RFR Neurologische Studien
Von insgesamt 335 Studien: E= 244 (73%); NE= 92 (27%)
ELF-EMF/Statische feldneurologische Studien
Von insgesamt 238 Studien: E= 216 (91%); NE= 22 (9%)
Selbst wenn es stimmen sollte, dass die Studienlage nicht eindeutig ist, dass Unsicherheiten bestehen oder dass man die Studien je nach Lesart, Auftraggeber, Erwartung oder Absicht unterschiedlich interpretieren kann, steht unbestreitbar die Möglichkeit einer Gesundheits- und Umweltschädigung im Raume, zumal wir in Zukunft einer nicht nur stark erhöhten, sondern unvorhersehbaren Exposition ausgesetzt sein werden und niemand nirgendwo der Strahlenbelastung aus dem Weg gehen kann. Dass die Strahlenbelastung ansteigen wird, bestätigt der achte Mobilfunkbericht der Bundesregierung. Es gibt bei Strahlung, die stochastisch wirkt, keine untere Einwirkungsschwelle, von der man sicher sagen kann, dass sie unschädlich ist (Dauer x Intensität), das ist Lehrmeinung (Adlkofer/Lutz 2007). Die EU Expertise von Blackman/Forge (2019) führt ausdrücklich aus, dass das Verhalten der 5G-Strahlung noch nicht erforscht ist. Weitere Studien: www.EMFData.org.
Wie mit einer solchen Unsicherheit umgegangen werden soll, steht in Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung.“ Bürger und Bürgerinnen sind in Europa grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist! Das BfS kommt seinem Schutz-Auftrag nicht nach!
Frau Dr. Paulinis (BfS Präsidentin) jüngste Aussagen zur absoluten Harmlosigkeit von 5G widersprechen älteren Aussagen wie: “Wir sind dafür, dass der Netzausbau von 5G sehr umsichtig passiert.“ In der 3sat- Sendung nano vom 25.2.2019 forderte sie, dass besonders schützenswerte Personengruppen wie Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte vor der möglicherweise krebsauslösenden 5G-Strahlung geschützt werden müssten. (Anmerkung: Dann müsste dieser Schutz auch konsequent umgesetzt werden, Kinder, Säuglinge, Kranke und Alte leben überall in unseren Städten und Dörfern, nicht nur in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Also müssten Städte und Dörfer insgesamt vor dem massiven 5G-Aufbau geschützt werden.)
Wir sind mitnichten gegen technischen Fortschritt. Doch bitte unter Einhaltung unserer Grundrechte, nicht auf Kosten der Umwelt, nicht auf Kosten unserer Gesundheit und bitte nach erfolgter Zustimmung der Bürger. In der 'Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen‘ und der ‚Schlussakte von Helsinki ‘ wird verbindlich anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist.