Elektronische Patientenakte (ePA) - pro und contra
Ab 15.02.25 wird bundesweit die ePA eingeführt. Bis Ende 2025 sollen 80% der Bevölkerung erfasst sein. Es gilt das Opt-out Prinzip, d.h. wer nicht explizit widerspricht (und sich das möglichst auch schriftlich bestätigen lässt), bekommt automatisch eine ePA angelegt. Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken, Therapeuten, Psychiater etc. tragen dann alle Befunde, Verordnungen, Medikamente, Krankheitsverläufe, kurz die gesamte Krankheitsbiographie in die Akte ein. Das hat seine Vorteile, aber auch deutliche Nachteile und Risiken. Wir haben sie im Folgenden übersichtlich zusammengestellt.
Pro
Patientenversorgung
- Ärzte oder Krankenhäuser können (theoretisch) einen schnellen Überblick über die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten bekommen ... falls die Akte nicht endlos lang ist (dürfte jedoch recht häufig der Fall sein).
- Doppeluntersuchungen können im Prinzip besser vermieden werden, was Ärzte, Patienten und Kassen entlasten würde.
- Unerwünschte Arzneimittelwirkungen können reduziert werden.
- Behandlungen können effektiver und schneller werden.
- Ermöglicht im Laufe der Zeit viele Fortentwicklungen.
Datensicherheit:
- Die Daten sind zum Start auf sicheren Surfern gespeichert.
- Patienten können die Inhalte jederzeit einsehen, neue einfügen oder andere Daten löschen, verbergen oder sperren.
- Patienten können Zugriffsrechte erteilen oder beschränken; sie müssen die Daten freigeben.
- Patienten haben die prinzipielle Möglichkeit - wenn auch mit einigem Aufwand und Kenntnissen -, Widerspruch einzulegen.
- Nur Menschen mit Heilberufsausweis dürfen Einblick erhalten - begrenzt auf 90 Tage.
Man erkennt, dass sich der Gesetzgeber viel Mühe gegeben hat, eine möglichst sichere, modern digitale Patientenakte auf den Weg zu bringen. Nur gibt es eben keine 100%ige Sicherheit gegen Missbrauch - weder gegen kriminellen, noch politischen Missbrauch. Und manchmal geschieht Missbrauch nicht von jetzt auf gleich, sondern scheibchenweise. Die Risikoabwägung muss jeder für sich selber treffen.
Contra
Patientenversorgung
- Datenbündelung: In der ePA stehen sämtliche Daten der Krankheitsgeschichte - einschließlich Hinzufügungen oder Löschungen durch den Patienten wie auch Fehldiagnosen.
- Manche Krankenakten sind so umfangreich, dass sie nicht im Schnelldurchlauf überblickt werden können. Entweder schauen Ärzte nur noch auf's Grobe, oder der Effizienz- und Zeitgewinn verkehrt sich eventuell gar ins Gegenteil.
- Die Haftungsverantwortung für Ärzte steigt. Sie können Befunde übersehen haben oder es stehen teils falsche Befunde oder fehlerhafte Einträge in der Akte. Also muss aus Haftungsgründen nachgeprüft werden. Dadurch entsteht häufig ein deutlicher Mehraufwand.
- Weil ePA-Eintragungen sofort im Datenraum verfügbar sind, müssen Ärzte die Daten unmittelbar (und nicht z.B. erst nach Dienstschluss) prüfen. Das kostet Behandlungszeit am Patienten.
Datensicherheit
- Server werden permanent angegriffen (die ePA wäre ansonsten die erste elektronische Anwendung, die nicht gehackt würde. Und zahlreiche Schwachstellen sind bereits identifiziert). Mit gehackten Daten lassen sich Lösegelder erpressen oder sie können z.B. an Versicherungen, Banken, Arbeitgeber, Behörden etc. verkauft werden. Dadurch können Personen ggf. selektiv benachteiligt werden (insbesondere wenn die Akte bereits für Kinder schon angelegt wurde).
- Die Daten werden teilweise auch auf Servern der Arztpraxen gespeichert sein, die meist weniger sicher sind.
- Das eigene Handy ist eine der größten Datenleck-Möglichkeiten. Trojaner o.ä. können die ePA ggf. ausspionieren.
- Die Daten können, falls nicht aktiv Widerspruch eingelegt wird (frühestens ab 15. Juli 2025 möglich), für Forschungszwecke an Forschungseinrichtungen weitergegeben werden - pseudonymisiert. 'Pseudonymisiert' bedeutet jedoch nicht 'anonymisiert'. Bei Pseudonymisierung kann durch geeignete Werkzeuge (KI) mit einigem Aufwand auf die Personen rückgeschlossen werden.
- Im Rahmen von TEHDAS (Towards European Health Data Space) sollen die
Gesundheitsdaten intensiv sekundär genutzt werden, u.a. für Regulierungstätigkeiten (z.B. bei Nichtgeimpften). - Die neuen Zugriffsrechte erlauben z.B. Apotheken nach Einlösen eines E-Rezeptes, 3 Tage lang alle Arztbriefe einzusehen. Hochgerechnet dürften 2 Mio Mitarbeiter des Gesundheitssystems die Akte prinzipiell einsehen. Faktisch kommt das einer Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht gleich.
- Wenn Patienten ihre Daten selbst löschen oder Neues einfügen dürfen, steht der Wert der elektronischen Akten selber infrage.
- Nicht nur die ePA wird ständig weiterentwickelt, auch die Umgangs- und Verfügbarkeitsrechte unterliegen dem Wandel, werden ggf. ausgeweitet. Je nachdem, wie der politische Wind weht, öffnet dies Missbrauchsmöglichkeiten Tor und Tür.
- Eine der angedachten Weiterentwicklungen sind BANs (= Body Area Networks, also 'Körpernetzwerke'). Patienten werden angehalten, verschiedene drahtlos sendende Sensoren zu tragen (integriert in Uhren, in der Kleidung oder als Chip auf oder unter der Haut) zur Überwachung von Vitalfunktionen und anderer physiologischer Parameter. Der Weg zu einer Gesundheitsdiktatur ist dann nicht mehr weit.
- Es gibt viele Überlegungen, aus der Nutzung medizinischer Daten neue Geschäftsmodelle mit gigantischen Renditechancen zu kreieren.
- Angestrebt wird das e-Wallet, also eine elektronische Brieftasche, in der dann alles vereint ist: die eID, ePA mit Impfstatus, Digital-Euro, Führerschein usw. Überaus praktisch für viele Belange, öffnet aber einer Handypflicht und einer Totalüberwachung (siehe Vorbild China) Tor und Tür.
Falls Sie die ePA ablehnen, können Sie z.B. hier nach telematik-freien Praxen suchen (d.h. sie hängen nicht am Datennetz).
Viele Krankenkassen bieten in ihrem Login-Bereich eine einfache Widerspruchsmöglichkeiten an. Beachte, dass z.T. gewählt werden muss zwischen vollständigem oder teilweisem Widerspruch. Hier die entsprechenden Seiten der wichtigsten Kassen:
- Techniker Krankenkasse
- Barmer
- DAK-Gesundheit
- AOK
- MKK – Meine Krankenkasse (ehem. BKK VBU)
- IKK Südwest
- BKK ProVita
- BKK SBH
- SBK
- DKV (Die DKV bietet zurzeit keine ePA an. Sie müssen aktuell nichts tun)
- Mobil-Krankenkasse
Falls Deine Kasse nicht dabei ist, findest Du mehr Infos zu Widerrspruchsmöglichkeiten und Musterschreiben auf widerspruch-epa.de.