Professor Müggenborg fordert Einhaltung des Vorsorgeprinzips
In dem Artikel "Das Vorsorgeprinzip beim Ausbau von G5" (Natur und Recht (2021) 43: 16–20) untersucht Professor Hans-Jürgen Müggenborg, Vorsitzender des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein, ob bei der Einführung von 5G die Rechtsprinzipien, die im Umweltrecht bei der Einführung neuer Produkte und Stoffe gelten, beachtet werden. Er kommt zu dem Ergebnis, dass das nicht der Fall ist und dass somit gegen das Vorsorgeprinzip verstoßen wird.
Der Fachartikel ist auf der Webseite von Professor Müggenborg zu finden.