Über uns

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Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland gründete sich im Dezember 2020 als ein informeller Zusammenschluss von 197 Bürgerinitiativen, Vereinen und Organisationen, die sich für verantwortungsvollen Mobilfunk und elektrosensible Menschen einsetzen. Der Gründung lag ein gemeinschaftlich verfasster Offener Brief zugrunde. 97 erklärten sich zu 'Partnern im Bündnis'.

Um Kontinuität sicherstellen und eine Bewegung sowie eine Grundfinanzierung aufbauen zu können, hat das Bündnis einen Verein gleichen Namens gegründet, den bvmde e.V. Die Mitgliedschaft (ab 1€/Monat) ist in erster Linie als Fördermitgliedschaft zu verstehen. Sie verpflichtet zu nichts, berechtigt aber dazu, z.B. an den regelmäßig stattfindenden Bündniscalls (1 x pro Monat) teilzunehmen und dort ggf. eigene Anliegen (z.B. Unterstützung zur Verhinderung des Baus eines neuen Funkmastes etc.) einzubringen. Je größer die Zahl unserer Mitglieder, um durchsetzungsfähiger sind wir. 

Unser Bündnis versteht sich als...

  • als Graswurzelbewegung für verantwortungsvollen Mobilfunk, das regen Austausch pflegt.
  • als Vernetzungsplattform für Menschen, die elektrohypersensibel sind (sog. EHS-Betroffene) bzw. all jene, die ihrer Sorge über die potenziellen Gesundheitsgefahren des Mobilfunks Ausdruck und Nachdruck verleihen wollen.
  • als Unterstützer für EHS-Betroffene, indem wir Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit ggü. der Öffentlichkeit, Ärzten/Krankenhäusern, Krankenkassen, Politikern, Mobilfunkfirmen, Schulen, Eltern etc. leisten (Vorträge, Flyer, soc. med).
  • als Entwicklungsraum für lokale Initiativen (z.B. Neugründungen von Bürgerinitiativen gegen Bau neuer Funkmasten etc.)
  • als bürgernahe Initiative, die Möglichkeiten zur gesundheitsverträglichen Nutzung von Mobilfunk auslotet bzw. Alternativen aufzeigt und für einen aufgeklärten Umgang mit den Medien wirbt und eintritt. 
  • als Think Tank, um kritische Folgen von gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen wahrzunehmen und öffentlich darzulegen, inwieweit Klimaschutz-Gebote, Datenschutzrechte, Demokratie- und/oder Grundrechte verletzt werden.
  • als Partner der industrieunabhängigen, wissenschaftsorientierten Verbraucherschutzorganisation Diagnose:Funk sowie anderer Organisationen, die sich für verantwortungsvollen und gesundheitsgerechten Mobilfunk einsetzen.
  • als Teil einer europa- und weltweiten Bewegung für verantwortungsvollen Mobilfunk (z.B. der ECI - Europeas for Save Connections)

Rassistische, misogyne, antisemitische, gewaltbereite und menschenrechtswidrige Ansichten sind mit den Prinzipien des Bündnisses unvereinbar. Daher grenzt sich das Bündnis entschieden gegen alle Gruppierungen ab, die sich gegen demokratische und grundgesetzliche Normen richten.

Die Ziele des bvmde für 2024 sind:

  • Informationen zu Gefahren des Mobilfunks öffentlich machen und den bvmde e.V. zu einer starken, einflussreichen Bewegung aufbauen 
  • die Einführung gesünderer Technik (z.B. LiFi statt WLAN) fördern 
  • eine Verbraucherschutz-orientierte Gesetzesnovelle zu funkbasierten Smartmetern einfordern
  • Verbraucherschutz in Sachen Funkbelastung öffentlich anmahnen
  • unsere Mitglieder unterstützen, sich in Kommunen, Parteien, als BIs etc. mobilfunkkritisch zu engagieren
  • eine Vernetzungsplattform für EHS-Betroffene aufbauen  
  • Plattform für internen Erfahrungsaustausch anbieten
  • Initiativen auf den Weg bringen (etwa Verhinderung des Baus überflüssiger Funkmasten)

Unser Gründungsschreiben (Forderungen an die Politik): Offener Brief vom 18. Januar 2021

Die große Frage ist, wie gestalten wir die Zukunft so, dass durch die Nutzung von mobiler Funktechnologie keine oder nur sehr geringe Gesundheitsbelastung entsteht? 

Die Tatsache, dass es in Deutschland hunderttausende von elektrosensiblen Kindern und Erwachsenen gibt, die unter der bestehenden Mobilfunkstrahlung leiden und für die der 5G-Ausbau mit seiner Strahlungsverdichtung ein Schreckensszenario ist, sollte uns alle nachdenklich stimmen und anspornen, alles erdenkliche und technisch Mögliche zu unternehmen, um diese Menschen sowie besonders Alte, Schwache und Kinder zu schützen.

Dass viele Menschen bisher komplett uninformiert sind über die möglichen gesundheitlichen Belastungen durch die persönliche Smartphone-Nutzung, des WLANs, der Babyphones und der DECT-Telefone daheim, ist eine weitere traurige Tatsache. Die Technik entwickelt sich schneller als unser Wissen über die Auswirkungen. Daher bedarf es einer umfassenden Aufklärung.

Unser Bündnis will dazu beitragen eine lebenswerte, gesunde Zukunft - auch für die Tierwelt (Bienen) und die Natur - zu gestalten. Wie schön wäre es, in ein großes Waldgebiet, z.B. einen Naturschutzpark gehen zu können und zu wissen: hier ist wirklich keine Funkstrahlung, hier ist Natur pur, hier kann ich mich wirklich erholen. Wie schön wäre es, auch in Großstädten strahlungsfreie Wohnhäuser zu haben, als selbstverständliches Grundrecht für jeden. Ein Traum?

Nein, nachhaltige Technologieentwicklung und an Vorsorge orientierte Politik ist eine Notwendigkeit für intaktes Leben. JETZT gestalten wir die Zukunft unserer Kinder.

Offener Brief, versendet am 18.01.2021

an den Bundespräsidenten, an die Bundeskanzlerin, an die Ministerien BMVI, BMU, an das BfS und die SSK, an alle MdB, an alle Landesregierungen, an Kommunen sowie an die Presse

Offener Brief, versendet am 18.01.2021

an den Bundespräsidenten, an die Bundeskanzlerin, 

an die Ministerien BMVI, BMU, an das BfS und die SSK, 
an alle MdB, 
an alle Landesregierungen, an Kommunen sowie an die Presse

Sehr geehrte Damen und Herren, 

aus unserer Sicht gilt es, als Reaktion auf die am 01.12.2020 im Internet ausgestrahlte PR-Sendung der Bundesregierung „Deutschland spricht über 5G“, eine vollständigere Perspektive aufzuzeigen und unsere Forderungen für einen weiteren Dialog klar zu benennen.

In dieser bürgernah aufgemachten Diskussionsrunde, die jedoch mehr eine 5G-Werbeveranstaltung als ein Dialog war, wurden von Herrn Verkehrsminister Scheuer (BMVI), Frau Umweltministerin Schulze (BMU), Frau Dr. Paulini vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und Herrn Enders von der Strahlenschutzkommission (SSK) die möglichen gesundheitlichen Risiken durch 5G und den Mobilfunk im Allgemeinen entweder verharmlost, schöngeredet oder komplett negiert.

Wir erleben, dass ein sehr großer Teil der Bevölkerung wenig bis keine Kenntnisse von den möglichen gesundheitlichen Schädigungen durch Mobilfunk, WLAN und anderen Strahlungsquellen haben. Sie reichen von Schlaflosigkeit über Burnout bis zu Krebserkrankungen - auch bei immer jüngeren Menschen. Schon 2011 wurde Funkstrahlung von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als möglicherweise krebserregend klassifiziert. 2019 empfahl der WHO/IARC-Beirat nach Veröffentlichung neuer Forschungsergebnisse, die Funkstrahlung mit hoher Priorität neu zu bewerten. Mit 5G kommt zusätzlich eine ganz neue Dimension von Strahlungsdichte und -belastung auf uns zu, mit immer höheren Frequenzen, die in ihrer Langzeitwirkung bisher nicht erforscht sind.

Wir müssen immer wieder feststellen, dass viele PolitikerInnen auf allen Ebenen nicht ausreichend darüber informiert sind, welche gesundheitlichen Folgen die Strahlenbelastung für die Bürger - vor allem für die Kinder - haben kann.

Die Grenzwerte sind in Deutschland seit 20 Jahren gleichbleibend extrem hoch angesetzt, sodass die Industrie freie Hand beim Mobilfunkausbau hat. Andere Länder haben bedeutend geringere Grenzwerte und mobiles Telefonieren sowie Datenaustausch funktionieren auch dort (siehe unten, Anhang II).

Da von den oben genannten Verantwortlichen zur Gefährdung durch Mobilfunk etc. unausgewogen informiert wird, richten wir vom Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland einen dringenden Appell an Sie, Ihrer Pflicht zur umfassenden Aufklärung und Vorsorge nachzukommen.

In diesem Sinne sind für uns in der Diskussion um 5G vier Punkte wesentlich:

1. Die immer weiter zunehmende, von Medizinern und Betroffenen bestätigte gesundheitliche Belastung der Bevölkerung - besonders der Elektrohypersensiblen (EHS), der Kinder und Älteren - durch die Verdichtung der Funkstrahlen-Exposition, die mit der flächendeckenden Installation von 5G weiter zunimmt. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge werden auch Insekten (Bienen!) durch Mobilfunkstrahlung geschädigt.

2. Die Gefahr der unzulässigen Datenerfassung aller Bürger in Echtzeit durch verschiedenste Akteure, mit möglicher Verletzung der Grundrechte.

3. Der u.a. in einer Studie von EON bestätigte, exorbitant zunehmende Energieverbrauch durch 5G und die damit verbundenen Anwendungen (z.B. Internet der Dinge / IoT) erhöht den COAusstoß und beschleunigt den Klimawandel - beispielsweise durch die Stromversorgung hunderttausender Sender allein in Deutschland, exponentiell steigende Datenübertragungen, Verarbeitung und Speicherung jedes einzelnen „Klicks“ und „Streams“ in der „Cloud“ durch Hochleistungsrechner in riesigen Rechenzentren rund um den Globus.

4. Der immer weiter steigende Ressourcenverbrauch für die Produktion der Sende-, Empfangs- und Übertragungstechnik, für Unmengen von Sendern und Satelliten sowie für Milliarden neuer Endgeräte. Hinzu kommen die immense Zunahme von Elektroschrott sowie die Vermüllung des Weltraums mit zigtausenden Satelliten. 

Wir berufen uns weiter auf zwei offizielle Aussagen: 

„Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weiterhin neben den bestehenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.“

„Die Suche nach absoluter wissenschaftlicher Sicherheit darf nicht dazu führen, dass die zu schützenden Menschen auf der Strecke bleiben.“ (Information der Europäischen Umweltagentur)

Im 5G-Dialog am 01.12.2020 benannte Frau Dr. Inge Paulini, Präsidentin des BfS, zwischen 1-10% elektrohypersensible Menschen in Deutschland (d.h. 800.000 - 8 Millionen Betroffene!) Leider zieht das BfS aus diesem Fakt keine Schlüsse und bezeichnet den Mobilfunk weiterhin als harmlos. Mit 5G wird die Anzahl der EHS-Betroffenen nochmals exponentiell ansteigen. Ein 5G-Rollout ohne Risikoprüfung ist daher gegenüber diesen Menschen rücksichtslos und für einen demokratischen Rechtsstaat undenkbar.

Daher fordert das „Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland“ von der Bundesregierung, explizit vom BMVI, BMU sowie vom BfS und der SSK, auf der Basis des Vorsorgeprinzips sowie der Grund- und Menschenrechte: 

1. die Bevölkerung ab sofort industrieunabhängig, sachlich, wahrheitsgemäß und dem langfristigen Gesundheitsschutz und der Vorsorge dienend, umfassend über die Risiken aller Funktechnologien aufzuklären.

2. aufgrund vieler bereits existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden umgehend ein Moratorium für den 5G-Rollout zu veranlassen, bis eine unabhängige, realistische Technikfolgenabschätzung die Risiken über biologische Effekte von Mobilfunk, insbesondere 5G untersucht - anstatt einen unverantwortlichen Feldversuch mit der gesamten Bevölkerung durchzuführen.
Es muss die Umkehr der Beweislast gelten: Das BfS und die Mobilfunkindustrie müssen durch realistische Studien nachweisen, dass 5G für Mensch, Tier und Natur langfristig gesundheitlich unbedenklich ist.

3. relevante Mobilfunkstudien von neutraler, unabhängiger Seite umgehend neu auswerten zu lassen und diese verbindlich und öffentlich anzuerkennen - ohne den bislang praktizierten Selektionismus. Die ausschließliche Anwendung des Kausalitätsprinzips durch das BfS und die ICNIRP darf als unwissenschaftlich bezeichnet werden.
Kritische, teils alarmierende Erkenntnisse und Standpunkte internationaler Wissenschaftler zur Bewertung des Risiko- und Schädigungspotenzials von Mobilfunkstrahlung sind mit einzubeziehen. Athermische, biologische und zellverändernde Effekte durch funkbasierte Übertragungstechniken (Mobilfunk, WLAN, DECT-Schnurlostelefone, Bluetooth etc.) dürfen nicht länger ausgeblendet bleiben!

4. die vom BfS finanzierte 5G-Studie der Jacobs University Bremen unter der Leitung von Professor Alexander Lerchl neu an eine unabhängige Stelle zu vergeben bzw. ein systemisches, ganzheitliches Forschungsdesign für die Frequenzen mit Millimeterwellen zu entwickeln.

5. die ICNIRP e.V. wegen nachgewiesener Nähe zur Mobilfunkindustrie von weiteren Beratungen und Empfehlungen strikt auszuschließen.

6. das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip sofort und konsequent anzuwenden.

7. in den Bauordnungen neue, an der Vorsorge orientierte Sicherheitsabstände von Sendeanlagen zu Wohnungen zu definieren sowie Kommunen zu ermächtigen und zu unterstützen, die auch vom BfS formulierten Vorsorgeziele planungsrechtlich umzusetzen, sodass die Betreiber sich danach richten müssen.

8. die allein auf thermischen Effekten basierenden Grenzwerte von 1998 sind im Sinne der Vorsorge neu zu definieren und an die natürlichen, lebenswichtigen Bedürfnisse biologischer, auf eine intakte elektrische Zellkommunikation angewiesene Organismen von Menschen, Tieren und Pflanzen anzupassen.

9. die Haftungsfrage für entstandene und künftig entstehende Schäden an Mensch und Natur zu klären, zumal keine Versicherung bereit ist, Gesundheitsschäden durch Mobilfunk zu versichern!

10. Elektrohypersensibilität (EHS) als Krankheit anzuerkennen. Zusätzlich sind für die geschätzt bis zu 10%, d.h. bis zu 8 Millionen EHS-Betroffene in Deutschland, von den Kommunen, Behörden und Mobilfunkbetreibern Schutzgebiete - sogenannte „weiße“ Zonen - in allen bewohnten Gebieten sowie in Naturschutzgebieten einzurichten und zukünftig zu garantieren.

11. ein Roaming für alle Mobilfunkbetreiber verpflichtend einzuführen, d.h. zur Strahlungsminimierung die gemeinsame Nutzung eines einzigen Funknetzes anstatt vier paralleler Netze, sowie bei allen Mobilfunk-Sendeanlagen verpflichtend die geringstmögliche Sendeleistung anzuwenden.

12. einen raschen Ausbau des Glasfasernetzes für alle deutschen Haushalte, Unternehmen, Schulen und öffentliche Einrichtungen. 

13. die Einhaltung von Art. 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung und damit den Ausschluss von Indoor- Bestrahlung durch öffentliche Mobilfunk-Sendeanlagen oder Hot-Spots.

14. funkende Smart Meter und Funk-Rauchmelde-Anlagen im privaten Wohnbereich sowie in sensiblen öffentlichen Bereichen (z.B. Kitas, Schulen) nur mit vorheriger umfassender Aufklärung und daraufhin folgendem Einverständnis eines jeden Bewohners /Arbeitnehmers/Eltern einzubauen.

15. eine gesetzlich garantierte Einspruchsmöglichkeit gegen Dauereinstrahlung von WLAN-Einstrahlung aus Nachbarwohnungen, wenn diese die baubiologischen Richtwerte (z.B. 0,1 µW/qm am Schlafplatz) übersteigt. Zudem eine Verpflichtung für die Industrie, einfache Abschaltvorrichtungen für WLAN sowie kabelgebundene Verbindungsmöglichkeiten an Endgeräten standardmäßig einzurichten.

16. die Einrichtung von WLAN-freien Zonen in allen Kliniken, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen, Altersheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

17. Funk- und WLAN-freie Kitas, Kindergärten, Spielplätze, Schulen und Universitäten und den Ein- bzw. Umbau auf ausschließlich kabelgebundene digitale Anwendungen.

Unsere essenziellen Lebensgrundlagen, unsere Gesundheit und die der folgenden Generationen sind nicht für industrie- und werbeinduzierten Bedarf verhandelbar! Technologischer Fortschritt darf kein Rückschritt für die Gesundheit von Mensch und Natur sein.

Unsere Körper sind bio-elektrische Organismen. Durch unser Nervensystem fließen feinste elektrische Signal-Impulse, und unser Zellstoffwechsel wird durch elektrische Spannungspotentiale aufrechterhalten. Ist es da nicht logisch, dass gepulste, hochfrequente Dauer-Mikrowellenstrahlung - beispielsweise von Handys, WLAN, DECT-Telefonen, Mobilfunksendeanlagen, Smart Metern, Babyphones - die Zellkommunikation des biologischen Lebens stört?

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland

Mailadresse: info@bvmde.org

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Aktuell haben 197 Initiativen den Offenen Brief unterzeichnet. 97 von ihnen haben sich zu Bündnispartnern erklärt.

Anhang I: Vorsorgeprinzip im Ländervergleich

Anhang II: Grenzwerte im Ländervergleich

Anhang III: Offener Brief des bvmde vom 18.01.2021