Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter
Mit smarten Stromzählern können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger ermittelt werden, es kann damit prinzipiell auch der Stromverbrauch gesteuert werden.
Daher urteilte das Oberverwaltungsgericht NRW, dass die derzeit im Umlauf befindlichen Smart-Meter nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und die Einbau-Pflicht gestoppt. Politischer Wille ist derzeit, dass bis zum Jahr 2032 entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden sollen.
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