Recht auf analoges Leben ins Grundgesetz - eine Volksabstimmung

Der gemeinnützige Verein Abstimmung 21 organisiert Volksabstimmungen zu eingereichten Themen

Die Digitalisierung kann das Leben sehr erleichtern und viel Komfort bieten. Das hat freilich auch seinen Preis, wie man am Beispiel Chinas bereits sieht. Dort können Menschen nicht nur per Handy, sondern mitunter auch nur mit ihrem Gesicht am Cola-Automaten bezahlen. Allerdings können und werden sie - falls sie zu wenige Sozialkreditpunkte haben - auch von sozialen Teilhabemöglichkeiten differenziert ausgeschlossen: Bei Reisen, Bahnnutzung, Eintrittskarten, Einkäufen usw. Vieles lässt sich viel einfacher und kostengünstiger digital abwickeln, so dass ein wirtschaftlicher Druck hin zum Digitalzwang besteht. Die damit verbundenen Gefahren und Risiken sind unüberschaubar, von der Katastrophe eines Stromausfalls mal ganz abgesehen. Deshalb setzt sich - neben manch anderen Organisationen - auch der bvmde dafür ein, das Recht auf analoges Leben im Grundgesetz zu verankern. 

Man kann auf Abstimmung 21 bis zum August Themen vorschlagen, über die durch eine nichtstaatlich organisierte Volksabstimmung abgestimmt werden soll. Der Ausgang der Abstimmung hat keinerlei politisch bindenden Charakter, erzeugt aber hohe Aufmerksamkeit für das Thema. Wer das Anliegen unterstützt, möge sich dafür auf der Abstimmung 21-Seite anmelden.


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