Ziele
Die 5G-Einführung gefährdet unsere Rechte auf eine gesunde Umwelt, Freiheit und Privatsphäre.Wir fordern die EU-Kommission auf, Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürger und der Umwelt vor diesen Bedrohungen vorzulegen:1. Menschen, Fauna und Flora werden durch Strahlung geschädigt. Die derzeitigen Grenzwerte bieten unzureichenden Schutz – insbesondere für gefährdete Personen (wie Kinder, Schwangere, Patienten, ältere Menschen), Tiere, bestäubende Insekten und Pflanzen.— Sorgen Sie für den Erlass von Vorschriften zum Schutz allen Lebens vor Hochfrequenz- und Mikrowellenstrahlung2. Mit 5G wird die Zahl der vernetzten elektronischen Geräte, Antennen und Satelliten explodieren. Ein nicht nachhaltiger Energieverbrauch, Strahlungsemissionen, schädlicher Bergbau und Umweltverschmutzung werden die Folge sein, was die biologische Vielfalt und natürliche Lebensräume gefährdet.— Sorgen Sie für den Erlass strengerer Vorschriften zum Schutz der Umwelt vor allen Auswirkungen von 5G und der Digitalisierung3. 5G ermöglicht eine massive Datenerfassung und Überwachung durch vernetzte Objekte. Dies wird das Risiko von Cyberkriminalität, Datenlecks, Diebstahl, Weiterverkauf und Missbrauch künstlicher Intelligenz erhöhen.— Sorgen Sie für den Erlass von wirksamem Datenschutz, um unsere Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit zu schützen
Anhang
A) Erlass von Vorschriften zum Schutz allen Lebens vor Hochfrequenz- und Mikrowellenstrahlung:
Hunderte von unabhängigen wissenschaftlichen Peer-Review-Studien sowie die jüngsten Forschungsergebnisse belegen, dass hochfrequente elektromagnetische Felder (HF EMF) die Umwelt schädigen – und das bereits bei einer Strahlung weit unter dem aktuellen Grenzwert. Daher fordern wir die Anwendung des Vorsorgeprinzips, um Mensch und Natur zu schützen.
Zehn Vorschläge für EU-Vorschriften
1. Festlegung von Expositionsgrenzwerten für hochfrequente elektromagnetische Felder auf der Grundlage aller ihrer gesundheitlichen und biologischen Auswirkungen, nicht nur derjenigen, die mit der Temperatur zusammenhängen, zum Schutz der Menschen – insbesondere Kinder, Schwangere, Patienten, ältere und gebrechliche Menschen, Menschen die unter Elektrosensibilität leiden, von der Strahlung geschädigte Personen und jene mit elektromedizinischen Geräten oder Implantaten; Anwendung des Vorsorgeprinzips
2. Aktualisierung der Empfehlung 1999/519/EG und der Arbeitsplatzrichtlinie 2013/35/EU. Diese sollten „regelmäßig überprüft und neu bewertet werden“.
3. Die Empfehlung 1999/519/EG und die Arbeitsplatzrichtlinie 2013/35/EU „müssen sich auf die besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten stützen“. Wir fordern Grenzwerte, die sich auf jene wissenschaftlichen und empirischen Leitlinien stützen, die DEN MEISTEN SCHUTZ BIETEN, darunter:
• Entschließung 1815 des Europarates
• Bioinitiative 2012
• Leitlinien für die Bewertung des Aufbaus der Biologie
• EUROPAEM EMF-Leitlinie 2016
4. Gewährleistung der Vorlage zusätzlicher Expositionsleitlinien, aufgestellt von Wissenschaftlern, die über biomedizinisches Fachwissen verfügen und frei von Interessenkonflikten sind: Einsetzung eines neuen Gremiums oder Erweiterung des Tätigkeitsbereichs des Wissenschaftlichen Ausschusses „Gesundheits-, Umwelt- und neu auftretende Risiken“ (SCHEER) zur Bewertung der bioaktiven Parameter hochfrequenter elektromagnetischer Felder
5. Gewährleistung, dass bei der Prüfung drahtloser Geräte und Antennen und deren Betriebs alle biologisch aktiven Parameter hochfrequenter elektromagnetischer Felder bewertet werden
6. Ersetzung drahtloser Verbindungen durch Kabel – und dies unverzüglich an Orten wie Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen, Altenheimen und in allen öffentlichen Gebäuden
7. Aufklärung der Öffentlichkeit über die von drahtlosen Verbindungen ausgehenden Gefahren und über Möglichkeiten der Expositionsminderung (z. B. mit Kabeln)
8. Empfehlung an die Mitgliedstaaten, in Städten und Gemeinden strahlungsarme bzw. strahlungsfreie Gebiete einzurichten. Erklärung aller Naturschutzgebiete und Parks zu strahlungsarmen bzw. strahlungsfreien Gebieten
9. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und Biointegrität: Einholung der aufgeklärten Einwilligung der EU-Bürger, bevor sie elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden
10. Auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips: Erlass einer Richtlinie über Expositionsgrenzwerte für hochfrequente elektromagnetische Felder zum Schutz der Fauna und Flora
B) Erlass strengerer Vorschriften zum Schutz der Umwelt vor allen Auswirkungen von 5G und der Digitalisierung:
5G und die Einführung des Internets der Dinge sind keineswegs ein Schritt hin zu einer energieeffizienten und nachhaltigen Zukunft – sie tragen beträchtlich zur Umweltverschmutzung und Ressourcenerschöpfung bei. 2025 könnten sie 20 % des weltweiten Stromverbrauchs ausmachen.
Acht Vorschläge für EU-Vorschriften
11. Aktualisierung der Richtlinie 2011/92/EU, um die 5G-Einführung und alle Telekommunikationsvorhaben als Projekte in Anhang 1 aufzunehmen, damit solche Projekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einem Screening gemäß der Richtlinie unterzogen werden
12. Verringerung des massiven Stromverbrauchs, der durch digitale Kommunikationstechnik verursacht wird, indem Kabel- und Niedrigenergielösungen im Aktionsplan für den europäischen Grünen Deal Vorrang eingeräumt wird
13. Einbeziehung des Abfalls von Elektro- und Elektronikaltgeräten, anderer Abfallprodukte und der Umweltauswirkungen des Bergbaus zur Gewinnung seltener Erden und Metalle, die in elektronischen Geräten verwendet werden, in den „Null-Schadstoff-Aktionsplan“
14. Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie aus dem Jahr 2009 zur Festlegung strenger Grenzwerte für die Ressourcen- und Energieverschwendung aller vernetzten Geräte, einschließlich Antennen und Satelliten
15. Anerkennung aller biologisch schädlichen Parameter hochfrequenter elektromagnetischer Felder als Schadstoffe. Berücksichtigung in allen einschlägigen Maßnahmen und Richtlinien der EU
16. Aufnahme der Überwachung aller biologisch schädlichen Parameter hochfrequenter elektromagnetischer Felder in „Umweltüberwachungsprogramme, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die EU-Ziele für die Wiederherstellung der Natur, die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie und in Natura 2000“
17. Forderung eines sofortigen Moratoriums für 5G-Satelliten-Megakonstellationen weltweit, bis die nachteiligen Umweltauswirkungen beseitigt worden sind
18. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Raumfahrtprojekten als Priorität der europäischen Raumfahrtpolitik
C) Erlass von wirksamem Datenschutz, um unsere Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit zu schützen:
Der derzeitige Datenschutz reicht für ein Internet der Körper und Dinge nicht aus: Unsere Daten werden 24/7 von allen Geräten erfasst, damit sie schließlich mithilfe künstlicher Intelligenz als Big Data verarbeitet werden können. Erwiesen ist jedoch, dass dies Diskriminierung fördert und verschärft. Besorgniserregend ist auch, dass 70 % der 5G-Investitionen in Überwachungssysteme wie Gesichtserkennungskameras und Drohnen fließen.
Fünf Vorschläge für EU-Vorschriften
19. Einleitung einer Folgenabschätzung zu den Auswirkungen von 5G-Technik, einschließlich verbundener Objekte und Körper, auf den Schutz personenbezogener Daten und Bewertung der Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften
20. Schutz der Bürger vor der zunehmenden Cyberkriminalität durch Anwendung des Grundsatzes der Datenminimierung auf die drahtlose Datenerfassung (z. B. von medizinische Daten und Bankdaten)
21. Gewährleistung eines aktiven und unabhängigen Vorgehens des Europäischen Datenschutzausschusses gegen Diskriminierung und gegen Verletzungen digitaler Rechte
22. Verbindliche Einholung der ausdrücklichen Einwilligung jedes Bürgers, wenn seine Daten einem automatisierten Verfahren unterworfen werden sollen
23. Organisation öffentlicher Debatten darüber, ob oder in welchem Umfang digitale Innovationen genehmigt werden sollen, unter Leitung von Wissenschaftlern, die über biomedizinisches Fachwissen verfügen und frei von Interessenkonflikten sind: Einsetzung eines neuen Ethikausschusses oder Ausweitung der Tätigkeiten der EGE