Verdacht: Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung (Vortrag)
10. Dez. ab 19:00 Uhr, Nähe Chemnitz
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Verdacht: Baumschäden durch Mobilfunkstrahlung (Vortrag)
10. Dez. ab 19:00 Uhr, Nähe Chemnitz
Nächstes Treffen des EHS-Netzwerk und Selbsthilfe Berlin-Brandenburg
8. Dez. 2024, 15 - 18:00 Uhr
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Strahlenschäden an Bäumen - wie sich Dauerbestrahlung auswirkt
Einseitig fortschreitendes Baumsterben gab es bislang nicht. Neuerdings schon - immer in der Nähe von Mobilfunk-Sendeanlagen. Wer aufmerksam ist, kann vor Ort selber die sichtbare Mobilfunkgefahr erkunden!
Baumschäden-Bilderserie ansehen
Umwelt
Gesundheit
Wie lange geht es uns noch gut damit?
Wenn Bäume von Funkstrahlung so geschwächt werden, was macht's dann mit uns? Schon >2 Mio Menschen sind elektrohypersensibel (EHS).
Datenschutz
Wie gläsern wollen wir sein?
Je mehr wir das Handy nutzen, um so mehr fördern wir eine Eigendynamik, die uns am Ende nicht freier, sondern fremdbestimmter macht.
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Was bringt die elektronische Patientenakte (ePA): Die Pro's und Contra's
... mit unserer (brandneuen) interaktiven Landkarte
Ungefragt werden uns allerorten neue Strahlungsquellen vor die Haustür gesetzt (Sendemasten oder versteckte 5G-Sendeanlagen), oft überversorgend unnötig. Dagegen gibt es aus gesundheitsvorsorglichen Gründen bislang keine reguläre Widerspruchsmöglichkeit.
Wenn Du hierfür mehr Mitsprache einforderst, (unnötige, Gesundheit und Umwelt belastende) Neuerrichtungen von Funkmasten verhindern willst, Funkschutzgebiete für elektrohypersensible Menschen wünschst u.ä., dann trage Dich unten in die Karte ein (> Kurzanleitung & -info). Werde (anonymisiert) sichtbar, vernetze dich.
WICHTIG: Zum Eintrag bitte den Google-Chrome Browser verwenden. Mit dem Firefox-Browser gibt's evtl. Probleme.
"Das ist das wahre Wunder der Technik, dass sie das, wofür sie entschädigt, auch ehrlich kaputt macht."
Karl Kraus - Schriftsteller, Forscher, Ratsherr
1. die Bevölkerung ab sofort industrieunabhängig, sachlich, wahrheitsgemäß und dem langfristigen Gesundheitsschutz und der Vorsorge dienend, umfassend über die Risiken aller Funktechnologien aufzuklären.
2. aufgrund vieler bereits existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden umgehend ein Moratorium für den 5G-Rollout zu veranlassen, bis eine unabhängige, realistische Technikfolgenabschätzung die Risiken über biologische Effekte von Mobilfunk, insbesondere 5G untersucht - anstatt einen unverantwortlichen Feldversuch mit der gesamten Bevölkerung durchzuführen. Es muss die Umkehr der Beweislast gelten: Das BfS und die Mobilfunkindustrie müssen durch realistische Studien nachweisen, dass 5G für Mensch, Tier und Natur langfristig gesundheitlich unbedenklich ist.
3. relevante Mobilfunkstudien von neutraler, unabhängiger Seite umgehend neu auswerten zu lassen und diese verbindlich und öffentlich anzuerkennen - ohne den bislang praktizierten Selektionismus. Die ausschließliche Anwendung des Kausalitätsprinzips durch das BfS und die ICNIRP darf als unwissenschaftlich bezeichnet werden.Kritische, teils alarmierende Erkenntnisse und Standpunkte internationaler Wissenschaftler zur Bewertung des Risiko- und Schädigungspotenzials von Mobilfunkstrahlung sind mit einzubeziehen. Athermische, biologische und zellverändernde Effekte durch funkbasierte Übertragungstechniken (Mobilfunk, WLAN, DECT-Schnurlostelefone, Bluetooth etc.) dürfen nicht länger ausgeblendet bleiben!
4. die vom BfS finanzierte 5G-Studie der Jacobs University Bremen unter der Leitung von Professor Alexander Lerchl neu an eine unabhängige Stelle zu vergeben bzw. ein systemisches, ganzheitliches Forschungsdesign für die Frequenzen mit Millimeterwellen zu entwickeln.
5. die ICNIRP e.V. wegen nachgewiesener Nähe zur Mobilfunkindustrie von weiteren Beratungen und Empfehlungen strikt auszuschließen.
6. das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip sofort und konsequent anzuwenden.
7. in den Bauordnungen neue, an der Vorsorge orientierte Sicherheitsabstände von Sendeanlagen zu Wohnungen zu definieren sowie Kommunen zu ermächtigen und zu unterstützen, die auch vom BfS formulierten Vorsorgeziele planungsrechtlich umzusetzen, sodass die Betreiber sich danach richten müssen.
8. die allein auf thermischen Effekten basierenden Grenzwerte von 1998 sind im Sinne der Vorsorge neu zu definieren und an die natürlichen, lebenswichtigen Bedürfnisse biologischer, auf eine intakte elektrische Zellkommunikation angewiesene Organismen von Menschen, Tieren und Pflanzen anzupassen.
9. die Haftungsfrage für entstandene und künftig entstehende Schäden an Mensch und Natur zu klären, zumal keine Versicherung bereit ist, Gesundheitsschäden durch Mobilfunk zu versichern!
10. Elektrohypersensibilität (EHS) als Krankheit anzuerkennen. Zusätzlich sind für die geschätzt bis zu 10%, d.h. bis zu 8 Millionen EHS-Betroffene in Deutschland, von den Kommunen, Behörden und Mobilfunkbetreibern Schutzgebiete - sogenannte „weiße“ Zonen - in allen bewohnten Gebieten sowie in Naturschutzgebieten einzurichten und zukünftig zu garantieren.
11. ein Roaming für alle Mobilfunkbetreiber verpflichtend einzuführen, d.h. zur Strahlungsminimierung die gemeinsame Nutzung eines einzigen Funknetzes anstatt vier paralleler Netze, sowie bei allen Mobilfunk-Sendeanlagen verpflichtend die geringstmögliche Sendeleistung anzuwenden.
12. einen raschen Ausbau des Glasfasernetzes für alle deutschen Haushalte, Unternehmen, Schulen und öffentliche Einrichtungen.
13. die Einhaltung von Art. 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung und damit den Ausschluss von Indoor- Bestrahlung durch öffentliche Mobilfunk-Sendeanlagen oder Hot-Spots.
14. funkende Smart Meter und Funk-Rauchmelde-Anlagen im privaten Wohnbereich sowie in sensiblen öffentlichen Bereichen (z.B. Kitas, Schulen) nur mit vorheriger umfassender Aufklärung und daraufhin folgendem Einverständnis eines jeden Bewohners /Arbeitnehmers/Eltern einzubauen.
15. eine gesetzlich garantierte Einspruchsmöglichkeit gegen Dauereinstrahlung von WLAN-Einstrahlung aus Nachbarwohnungen, wenn diese die baubiologischen Richtwerte (z.B. 0,1 µW/qm am Schlafplatz) übersteigt. Zudem eine Verpflichtung für die Industrie, einfache Abschaltvorrichtungen für WLAN sowie kabelgebundene Verbindungsmöglichkeiten an Endgeräten standardmäßig einzurichten.
16. die Einrichtung von WLAN-freien Zonen in allen Kliniken, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen, Altersheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
17. Funk- und WLAN-freie Kitas, Kindergärten, Spielplätze, Schulen und Universitäten und den Ein- bzw. Umbau auf ausschließlich kabelgebundene digitale Anwendungen.
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