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Bündnis
Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland


Internationale Wochen der Elektro(hyper)sensibilität - 06.06. - 26.06. 2023


Mobilfunk bietet so viele Vorzüge und Bequemlichkeiten, dass wir die Risiken und Gefahren, die mit der inzwischen milliardenfach angewachsenen Funkstrahlung und flächendeckenden Vernetzung einhergehen, kaum beachten. Dabei gibt es hierzulande bereits über eine Million elektrohypersensible Menschen (EHS), deren Zahl täglich wächst. Es gibt dokumentierte Umweltschäden. Und es entsteht durch dieses 'kollektivem Nervennetz' ein gigantisches Missbrauchspotenzial.
Was Atome im letzten Jahrhundert waren, sind heute die Bits. Drum brauchen wir einen ebensolchen gesellschaftlichen Diskurs zur Funkstrahlung und Vernetzung wie seinerzeit zur Atomkraft. Das Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk, hervorgegangen aus dem Zusammenschluss vieler mobilfunkkritischer Bürgerinitativen, möchte diesen Diskurs auf den Weg bringen und den Netz-Ausbau entschleunigen, bis eine hinreichende Gefahrlosigkeit gesichert ist und nicht vorschnell unumkehrbare Fakten geschaffen werden.
Wir wollen verantwortungsvollen Mobilfunk, und zwar ...


gesundheitsgerecht
Viele Studien zeigen, dass Funkstrahlung Nerven- und Hirnfunktionen als auch das Blutbild negativ beeinflussen. Und es steigt die Zahl elektro-hypersensibler Menschen täglich. Zeit, Alternativen zur Mikrowellen-Funkstrahlung umzusetzen.
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umweltgerecht
Immer häufiger ist zu beobachten, dass Bäume, die dauerhafter Funkstrahlung ausgesetzt sind, zunehmend verkümmern. Die Natur ist auf eine im Vergleich zur natürlichen Mikrowellenstrahlung milliardenfach erhöhten Intensität nicht eingestellt.
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demokratiegerecht
Die Vorzüge und Möglichkeiten der Mobilfunktechnik sind grandios - freilich auch für missbräuchliche Nutzung. So braut sich schleichend ein nie gekanntes Missbrauchspotenzial zusammen. Die Risiken auf gut Glück einzugehen, ist fatal.
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"Das sind die wahren Wunder der Technik, dass sie das, wofür sie entschädigt, auch wirklich kaputt macht."
Karl Kraus - österreichischer Schriftsteller
Themenbereiche


EHS - die un(an)erkannte Krankheit
Der schlagendste Beweis für die Gefahren, die von Mobilfunk-Strahlung ausgehen, sind elektrohypersensible (EHS) Menschen. Sie leiden an Kopfschmerz, Herzrasen, Schlaflosigkeit, Übelkeit etc., können oft wegen Strahlenbelastung ihren Beruf nicht mehr ausüben und nicht am öffentlichen Leben teilnehmen. Ihr Platz bleibt leer (gelber Stuhl). Offiziell gilt EHS (noch) nicht als Krankheit. Wir wollen das ändern.
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Webinare zur Weiterbildung und Aufklärung über die Gefahren des Mobilfunks
Das Portal 'Diagnose: Funk' publiziert ausgezeichnete wissenschafts-basierte Artikel zu den Gefahren, die von Mobilfunk ausgehen und wie die Politik damit umgeht. Besonders sehenswert sind die regelmäßig stattfindenden Webinare, die kostenfrei zugänglich sind. Schauen Sie in die Übersicht, was Sie thematisch interessiert.
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Informationsportale
Es gibt inzwischen viele engagierte Portale, die sich mit den Gefahren von Mobilfunkstrahlung hinsichtlich Gesundheit, Umwelt und Datenschutz auseinandersetzen und z.T. auch Initiativen starten. Wer interessiert ist, findet hier viel Interessantes, Weiterführendes, Engagiertes, Lesenswertes. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die aktuell besten Portale.
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Leserbriefe
Zeitungen schreiben gewöhnlich nur über die Vorzüge und den vermeintlichen Segen, den der rasche, scheinbar notwendige Ausbau des Mobilfunknetzes verspricht. Nicht alle Bürger stimmen in den Jubel ein und äußern sich oft kompetent und kritisch dazu. Hier ein paar Leserbriefe - auch als Anregung, selbst aktiv zu werden.
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Forderungen des bvmde an die Bundesregierung
1. die Bevölkerung ab sofort industrieunabhängig, sachlich, wahrheitsgemäß und dem langfristigen Gesundheitsschutz und der Vorsorge dienend, umfassend über die Risiken aller Funktechnologien aufzuklären.
2. aufgrund vieler bereits existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden umgehend ein Moratorium für den 5G-Rollout zu veranlassen, bis eine unabhängige, realistische Technikfolgenabschätzung die Risiken über biologische Effekte von Mobilfunk, insbesondere 5G untersucht - anstatt einen unverantwortlichen Feldversuch mit der gesamten Bevölkerung durchzuführen.Es muss die Umkehr der Beweislast gelten: Das BfS und die Mobilfunkindustrie müssen durch realistische Studien nachweisen, dass 5G für Mensch, Tier und Natur langfristig gesundheitlich unbedenklich ist.
2. aufgrund vieler bereits existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden umgehend ein Moratorium für den 5G-Rollout zu veranlassen, bis eine unabhängige, realistische Technikfolgenabschätzung die Risiken über biologische Effekte von Mobilfunk, insbesondere 5G untersucht - anstatt einen unverantwortlichen Feldversuch mit der gesamten Bevölkerung durchzuführen. Es muss die Umkehr der Beweislast gelten: Das BfS und die Mobilfunkindustrie müssen durch realistische Studien nachweisen, dass 5G für Mensch, Tier und Natur langfristig gesundheitlich unbedenklich ist.
3. relevante Mobilfunkstudien von neutraler, unabhängiger Seite umgehend neu auswerten zu lassen und diese verbindlich und öffentlich anzuerkennen - ohne den bislang praktizierten Selektionismus. Die ausschließliche Anwendung des Kausalitätsprinzips durch das BfS und die ICNIRP darf als unwissenschaftlich bezeichnet werden.Kritische, teils alarmierende Erkenntnisse und Standpunkte internationaler Wissenschaftler zur Bewertung des Risiko- und Schädigungspotenzials von Mobilfunkstrahlung sind mit einzubeziehen. Athermische, biologische und zellverändernde Effekte durch funkbasierte Übertragungstechniken (Mobilfunk, WLAN, DECT-Schnurlostelefone, Bluetooth etc.) dürfen nicht länger ausgeblendet bleiben!
4. die vom BfS finanzierte 5G-Studie der Jacobs University Bremen unter der Leitung von Professor Alexander Lerchl neu an eine unabhängige Stelle zu vergeben bzw. ein systemisches, ganzheitliches Forschungsdesign für die Frequenzen mit Millimeterwellen zu entwickeln.
5. die ICNIRP e.V. wegen nachgewiesener Nähe zur Mobilfunkindustrie von weiteren Beratungen und Empfehlungen strikt auszuschließen.
6. das in der EU und Deutschland geltende Vorsorgeprinzip sofort und konsequent anzuwenden.
7. in den Bauordnungen neue, an der Vorsorge orientierte Sicherheitsabstände von Sendeanlagen zu Wohnungen zu definieren sowie Kommunen zu ermächtigen und zu unterstützen, die auch vom BfS formulierten Vorsorgeziele planungsrechtlich umzusetzen, sodass die Betreiber sich danach richten müssen.
8. die allein auf thermischen Effekten basierenden Grenzwerte von 1998 sind im Sinne der Vorsorge neu zu definieren und an die natürlichen, lebenswichtigen Bedürfnisse biologischer, auf eine intakte elektrische Zellkommunikation angewiesene Organismen von Menschen, Tieren und Pflanzen anzupassen.
9. die Haftungsfrage für entstandene und künftig entstehende Schäden an Mensch und Natur zu klären, zumal keine Versicherung bereit ist, Gesundheitsschäden durch Mobilfunk zu versichern!
10. Elektrohypersensibilität (EHS) als Krankheit anzuerkennen. Zusätzlich sind für die geschätzt bis zu 10%, d.h. bis zu 8 Millionen EHS-Betroffene in Deutschland, von den Kommunen, Behörden und Mobilfunkbetreibern Schutzgebiete - sogenannte „weiße“ Zonen - in allen bewohnten Gebieten sowie in Naturschutzgebieten einzurichten und zukünftig zu garantieren.
11. ein Roaming für alle Mobilfunkbetreiber verpflichtend einzuführen, d.h. zur Strahlungsminimierung die gemeinsame Nutzung eines einzigen Funknetzes anstatt vier paralleler Netze, sowie bei allen Mobilfunk-Sendeanlagen verpflichtend die geringstmögliche Sendeleistung anzuwenden.
12. einen raschen Ausbau des Glasfasernetzes für alle deutschen Haushalte, Unternehmen, Schulen und öffentliche Einrichtungen.
13. die Einhaltung von Art. 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung und damit den Ausschluss von Indoor- Bestrahlung durch öffentliche Mobilfunk-Sendeanlagen oder Hot-Spots.
14. funkende Smart Meter und Funk-Rauchmelde-Anlagen im privaten Wohnbereich sowie in sensiblen öffentlichen Bereichen (z.B. Kitas, Schulen) nur mit vorheriger umfassender Aufklärung und daraufhin folgendem Einverständnis eines jeden Bewohners /Arbeitnehmers/Eltern einzubauen.
15. eine gesetzlich garantierte Einspruchsmöglichkeit gegen Dauereinstrahlung von WLAN-Einstrahlung aus Nachbarwohnungen, wenn diese die baubiologischen Richtwerte (z.B. 0,1 µW/qm am Schlafplatz) übersteigt. Zudem eine Verpflichtung für die Industrie, einfache Abschaltvorrichtungen für WLAN sowie kabelgebundene Verbindungsmöglichkeiten an Endgeräten standardmäßig einzurichten.
16. die Einrichtung von WLAN-freien Zonen in allen Kliniken, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen, Altersheimen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
17. Funk- und WLAN-freie Kitas, Kindergärten, Spielplätze, Schulen und Universitäten und den Ein- bzw. Umbau auf ausschließlich kabelgebundene digitale Anwendungen.