Funkmast auf der Diakonie ist ein No-Go

Leserbrief zum Artikel „Neuer Mast auf freiem Feld“ (KEZ vom 23. Juni 2023):

Nach Auenheim und Leutesheim nun auch Kork. Die Mobilfunkindustrie grast momentan viele Gemeinden im Hanauerland ab, um ihre Funkantennen mitten in den Dörfern zu installieren. Die Verwaltungen der Städte und Gemeinden sind in der Regel der Ansicht, dass sie kein Mitspracherecht bei der Festlegung neuer Anlagen hätten. Die Industrie verweist gebetsmühlenartig auf die Einhaltung der Grenzwerte und dass keine Gefahren von den Antennen ausgehen würden. Dagegen konstatiert die STOA-Studie aus dem Jahr 2021 im Auftrag des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments, dass Mobilfunkstrahlung schädlich sei. Sie lasse Krebs schneller wachsen! Sie empfiehlt: massive Senkung der Grenzwerte und Einführung von MobilfunkVerbotszonen zum Schutz gefährdeter Menschen.

Im Jahr 2001 kritisierte der damalige Präsident Wolfram König des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) die Mobilfunkbranche. In Zukunft müsse vor der Errichtung von Mobilfunkmasten mehr Transparenz für die Menschen geschaffen werden. Die Umgebung von Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser sollte tabu sein.

Die Umweltkommission der deutschen Akademie für Kinderheilkunde und Umweltmedizin forderte im Jahr 2001:

„Von der Installation von Basisstationen in der Nachbarschaft von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern ist dringend abzuraten.“

Diese Beurteilungen verbieten den Gedanken, den Funkmast auf dem Verwaltungsgebäude der Diakonie Kork zu installieren. In dieser unmittelbaren Nachbarschaft leben höchst schutzbedürftige Menschen, deren schwaches Immunsystem nicht zusätzlich belastet werden darf.

Um in allen Kommunen des Hanauerlandes gleichermaßen zu verfahren, könnten die Gemeinderäte ein einheitliches Vorsorgekonzept bei der Erstellung von Mobilfunkmasten festlegen und die Verwaltungen sollten grundsätzlich bereit sein, mit den Funkunternehmen in konstruktivem Dialog einen Standort zu suchen, der die geringste Belastung für die Bewohner aufweist. Hier kommt die Gemeinde um neutrale Gutachten nicht herum. Die Gesunderhaltung ihrer Bürgerinnen und Bürger sollte ihnen das wert sein.

HANS-WOLFGANG BRASSEL

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