Das Bundesamt für Strahlenschutz bestätigt indirekt, dass die Grenzwerte viel zu hoch sind


 Dr.-Ing. Hans Schmidt hat anhand einer Studie, die vom Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Auftrag gegeben wurde, und die eine krebspromovierende Wirkung bei geringen Strahlungsstärken nachwies, analysiert, welche Konsequenzen dies für die Grenzwertfestlegung haben müsste:

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Studie wiederholen lassen, die herausfand, dass mit Krebs vorbelastete Mäuse verstärkt Krebs bekamen, wenn sie mit Mobilfunk unterhalb der geltenden Grenzwerte bestrahlt wurden. Diese Wiederholungsstudie wurde von Prof. Lerchl durchgeführt, einem vehementen Verteidiger der Unschädlichkeit des Mobilfunks. Auch er stellte fest, dass die Ergebnisse der ersten Studie stichhaltig seien – damit war der Nachweis erbracht, dass unterhalb der Grenzwerte eine Schädigung auftritt. 

Dr. Hans Schmidt hat nun die Vorgehensweise des BfS für die Ermittlung der Grenzwerte auf diesen Befund angewandt und als Ergebnis berechnet, dass die geltenden Grenzwerte mindestens hundertfach (bezogen auf W/m²) bzw. zehnfach (bezogen auf die Sicherheitsabstände zu den Sendern) zu hoch sind.

Frau Dr. Ziegelberger, die beim BfS für diesen Bereich verantwortlich ist, hat auf den Hinweis auf diesen Befund erklärt, dass manche Dinge zu kompliziert für den gesunden Menschenverstand seien.

Was lässt sich das BfS weiterhin einfallen, um das thermische Modell mit den extrem hohen Grenzwerten zu verteidigen?

>>> Zum vollständigen Artikel


>