Bad Reichenhaller Stadtrat kritisiert 5G-Empfehlungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes

 Manfred Hofmeister, Bad Reichenhaller Stadt- und Kreisrat, kritisiert, dass der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) den Kommunen empfiehlt, sich beim 5G-Ausbau am Leitfaden der " Global System for Mobile Communications Association" (GSMA), des Weltverbandes der Mobilfunkindustrie, zu orientieren. Er fordert weiterhin die Redaktion der Zeitschrift "Kommunal" (Organ des DStGB) auf, Falschaussagen im Artikel "Mobilfunkmasten. Leitfaden zum Thema 5G" zu korrigieren:

Manfred Hofmeister, Stadtrat und Kreisrat, 83435 Bad Reichenhall

An die Redaktion Kommunal, Reinhardtstraße 31, 10117 Berlin

Ausgabe 12/2021: Artikel von Christian Erhardt: "Mobilfunkmasten. Leitfaden zum Thema 5G"

Sehr geehrte Redaktionsleitung der Zeitschrift „Kommunal“, sehr geehrter Herr Erhardt,

Ihr Artikel "Leitfaden zum Thema 5G" desinformiert aus vier Gründen kommunale Entscheidungsträger:

  1. Sie empfehlen in Ihrem Artikel als Handlungsleitfaden für kommunale Planungen das Papier des "Global System for Mobile Communication Association" (GSMA), also des Weltverbandes der Mobilfunkindustrie. Dieser Leitfaden bildet die Interessen der Mobilfunkindustrie ab und nicht die Vorsorge für Bürgerinnen und Bürger.
  2. Auf dieser Grundlage stellen sie die kommunalen Rechte bei der Planung der digitalen Infrastruktur, wie sie in §7a der 26. BImSchV und weiteren Bestimmungen festgelegt sind, verkürzt dar und legen den Kommunen nahe, nicht zu handeln, ihre Rechte nicht wahrzunehmen und den kommerziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber zuzustimmen. Die Rechte der Kommunen sind aktuell dargestellt im Artikel von Nitsch/Weiss/Frei in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht 22/2020[1] und in den Artikeln des Juristen Bernd I. Budzinski.[2] Diese Rechtspositionen und Handlungsmöglichkeiten zu unterschlagen, ist unseriös.
  3. Sie erwecken den Eindruck, dass kommunale Entscheidungsträger, die ein Mobilfunkkonzept auf der Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten und der Risiken der Mobilfunktechnologie einfordern, Verschwörungstheoretiker seien. Sie unterschieben ihnen und den Bürgerinitiativen Positionen, die sie nicht vertreten und kreieren ein Zerrbild, an dem sie sich abarbeiten. Diese Methode ist mehr als befremdlich.
  4. Sie stellen die Studienlage durchweg verfälscht dar und ignorieren die offiziellen Dokumente, die Risiken nachweisen und ein regulatorisches Eingreifen fordern.

Die Kommunen haben weitgehende Rechte bei der Steuerung der digitalen Infrastruktur. Von den Mobilfunkbetreibern wird ihnen aber eingeredet, sie sollten auf diese Rechte verzichten, weil kein Regelungsbedarf bestehe. Diese rechtswidrige Position unterstützt ihr Artikel. Ich fordere Sie auf, diese Fehlinformationen baldmöglichst zu korrigieren.

Quelle: diagnose:funk




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