Die Eltern verlangen, dass ihre Tochter in einer "elektromagnetisch wenig belasteten Umgebung" unterrichtet werden muss

Das Oberste Gericht des Vereinigten Königreichs hat entschieden, dass die Stadtverwaltung von East Sussex für ein Kind mit elektromagnetischer Hypersensibilität, das besonders empfindlich auf Wi-Fi-Signale reagiert, sonderpädagogische Maßnahmen ergreifen und einen sogenannten Bildungs-, Gesundheits- und Betreuungsplan (EHCP) erstellen muss. Die Eltern des Kindes forderten seit 2017, dass die elektromagnetische Hypersensibilität ihrer Tochter, die sie als 'lähmend, wenn sie auftritt' beschreibt, anerkannt wird.
Der Richter stellte nun eine Behinderung des Kindes fest und fügte hinzu, dass das Problem der Schülerin mit elektromagnetischer Strahlung ihr Leben im Allgemeinen beeinträchtige und ihre täglichen Aktivitäten einschränke. In der Schule seien ihre Probleme mit der Kommunikation und der Nutzung der Computer eine direkte Folge des WLAN. Die einzige verfügbare Lösung müsse in der Schule bereitgestellt werden, sie sei nicht auf einen anderen Ort übertragbar, auch wenn sie vielleicht anderswo ebenfalls umgesetzt werden müsse. Er könne nicht erkennen, wie sich das Problem auf andere Weise vermeiden oder seine Folgen überwinden lassen könnten.
"Es handelt sich nicht einfach um ein Kind, das sich unwohl fühlt und Schwierigkeiten hat, sich zu konzentrieren. Es gibt Beweise von zwei Schulpsychologen, die befanden, dass das Mädchen und seine Eltern die Symptome glaubwürdig beschrieben". Auch das Gericht akzeptierte die Beweise und beschrieb die Symptome des Mädchens als "schwächend, wenn sie auftreten", und zwar in einem solchen Ausmaß, dass sie "ein ganzes Schuljahr lang vom Unterricht ausgeschlossen war". Diese Symptome traten nicht nur im schulischen Umfeld auf. Wenn sie jedoch in diesem Umfeld auftraten, waren sie auf die Wahl des Unterrichtsmediums durch die Schule zurückzuführen. Unter diesen Umständen seien gewisse Vorkehrungen erforderlich, um den Unterricht effektiv zu gestalten.
Der Richter kam zu folgendem Schluss: "Aus diesen Gründen stelle ich fest, dass das Kind eine sonderpädagogische Förderung benötigt. Bei meiner Analyse war kein einzelner Faktor ausschlaggebend, vielmehr habe ich die Auswirkungen der einzelnen Faktoren in ihrer Gesamtheit und im Zusammenhang mit allen anderen Faktoren betrachtet.

* Ein Bildungs-, Gesundheits- und Betreuungsplan ist für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre gedacht, die mehr Unterstützung benötigen, als im Rahmen der sonderpädagogischen Förderung möglich ist. In den EHC-Plänen werden die Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbedürfnisse ermittelt und die zusätzliche Unterstützung zur Erfüllung dieser Bedürfnisse festgelegt.

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